Wenn eine Versicherung in den Leistungsfall geraten ist, das heißt, wenn ein versicherter Schaden vorliegt, dann stellt sich die Frage, wer für den Schaden verantwortlich ist. Denn wenn die Schadensverantwortlichkeit geklärt ist, besteht die Möglichkeit auf einen Regress.
Mit einem Regress wird dabei eine Rückforderung bezeichnet, die eine Versicherung gegenüber einem Dritten geltend machen kann – nämlich dem Schadensverursacher -, nachdem sie zunächst für einen Schaden aufgekommen ist.
Regress-Forderungen werden oft abgelehnt
In der Regel werden Regress-Forderungen seitens der Schadensverantwortlichen aber abgelehnt. Üblicherweise wird alles bestritten, was mit dem Schaden zusammenhängt: der Schadenablauf, die Schadenursache, die Schadenhöhe und schließlich die Verantwortlichkeit. In den meisten Fällen muss eine Versicherung einen Regress daher über ein Gericht einfordern, das heißt, dass in entsprechende Rechtstreitigkeiten eingetreten wird; die Verantwortlichen für einen Schaden werden verklagt.
Bei einem Regress zählt der Beweis
Was allein vor Gericht bei einem Rechtsstreit zählt, ist der Beweis. Also der Nachweis, dass eine bestimmte Aussage, Behauptung, Annahme oder Gegebenheit wahr ist, belegt durch Fakten, Argumente oder nachvollziehbare Herleitungen. Im Speziellen dient ein Beweis dazu, vor Gericht zu zeigen, dass ein bestimmter Sachverhalt zutrifft. In diesem Fall kann das Bestreiten einer Schadensverantwortlichkeit von der Versicherung abgewehrt werden.
Ein Gutachten als Beweis
Neben Zeugenaussagen werden Beweise vor Gericht in fast allen Fällen in Form von Gutachten vorgetragen. Und diese Gutachten müssen hieb- und stichfest sein, die Herleitungen unangreifbar und die Schlussfolgerungen plausibel und glaubhaft. Daher sind in solchen Gutachten die Schadenabläufe, die Schadenursachen und die Schadenverantwortlichkeiten vollständig und beweissicher darzustellen. Dies erfordert eine gewisse Schreibkompetenz sowie Erfahrung im Schadenmanagement und vor Allem aber im Hinblick auf Gerichtsprozesse. Diese Erfahrung liegt beim Sachverständigen- und Gutachterbüro Dr. Hövelmann & Rinsche definitiv vor. Denn insbesondere der Sachverständige Dr. Hövelmann blickt auf eine mittlerweile 30-jährige Tätigkeit als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger zurück. Seit 30 Jahren ist er also als Gerichtsgutachter tätig. Daher ist ihm bekannt, wie Gutachten aufzubauen sind, damit sie in einem gerichtlichen Rechtsstreit bestehen können. Diese Erfahrung hat Herr Dr. Hövelmann an seine Mitarbeiter weitergegeben.
Die Beweiserhebung ist der Schlüssel
Um schlagkräftige Gutachten für erfolgreiche Regresse erstellen zu können, bedarf es einer entsprechenden vorgelagerten Beweiserhebung. Und das heißt, dass ein Schaden lückenlos aufzuklären ist. Hierfür sind zum Teil akribische Arbeiten am Schadenort und weitreichende Recherchen erforderlich bis hin zu wissenschaftlichen Untersuchungen. All dies vermag das Sachverständigen- und Gutachterbüro Dr. Hövelmann & Rinsche zu leisten. Wir können diesbezüglich auf unzählige erfolgreiche Regresse verweisen. Ein Grund, warum uns Versicherungen immer wieder vertrauen, wenn es darum geht, für sie das Geld zurückzuholen.
Grundlagen für einen erfolgreichen Regress
Die Grundlagen für einen erfolgreichen Regress von Versicherungen sind also:
Erfahrung und Kompetenz der Sachverständigen und Gutachter
Die Sachverständigen und Gutachter von Dr. Hövelmann & Rinsche sind sehr häufig mit der Beantwortung der Frage beschäftigt, ob ein Wasserschaden an einem Gebäude einen Leitungswasserschaden darstellt oder nicht. Hintergrund hierfür ist, dass in der Regel nur ein Leitungswasserschaden versichert ist. Ein Wasserschaden, der auf eine andere Wasserquelle zurückzuführen ist, ist für Versicherungen oft nicht ersatzpflichtig (es kommt natürlich dabei auch immer auf den jeweiligen Versicherungsvertrag an).
Wasserschäden an Gebäuden bestehen oft aus nassen Fußböden
Wasserschäden an Gebäuden stellen sich oft durch vernässte Fußböden dar. Das in die betroffenen Fußböden eingetretene Wasser – „Schadwasser“ genannt – führt dann in der Regel zu aufsteigenden Feuchtigkeiten in den Wänden. Weiterhin kann es innerhalb der Fußböden auch zur Bildung von Schimmel kommen. In solchen Fällen ist die Frage zu beantworten, welches Wasser für die Vernässung ursächlich war bzw. aus welcher Quelle das Schadwasser stammte.
Leitungswasser als mögliche Wasserquelle
Als mögliche Wasserquelle kommt zunächst Leitungswasser in Betracht. Hierunter ist dasjenige Wasser zu verstehen, das in geschlossenen Rohrleitungen fließt. Im gebäudlichen Bereich zählen hierzu Trinkwasser (kalt und warm), Heizungswasser sowie Abwasser (Regenwasser und Schmutzwasser). Leitungswasser vermag aus undichten Stellen in den betreffenden Rohrleitungen auszutreten und zum Beispiel Fußböden zu vernässen. Das nennt man dann einen Leitungswasserschaden.
Es kann auch von außen zugetretenes Wasser gewesen sein
Fallweise ist als Wasserquelle auch möglicherweise von außen zugetretenes Wasser zu berücksichtigen. Das kann erdgebundenes Grund- oder Schichtenwasser sein, aber auch so genanntes Oberflächenwasser. Unter Oberflächenwasser ist zum Beispiel niedergegangenes Regenwasser zu verstehen, das nicht versickert ist. Es fließt den jeweiligen Gefällelagen entsprechend ab und möglicherweise zu Gebäuden hin. Solche Wässer können keinen Leitungswasserschaden verursachen.
Wie ist die schadensverursachende Wasserquelle zu ermitteln?
Hat ein Gebäude einen Wasserschaden erlitten, denkt man zunächst immer – siehe oben – an einen potenziellen Leitungswasserschaden. Die Sachverständigen und Gutachter von Dr. Hövelmann & Rinsche prüfen deshalb als Erstes, ob es in Bezug auf einen Leitungswasserschaden vielleicht undichte Stellen in den in Frage kommenden Rohrleitungen gibt. Hierfür werden zum Beispiel Leckageortungen oder Kanalkamera-Befahrungen durchgeführt. Es kommt mitunter dabei vor, dass solche Leckageortungen ergebnislos oder ergebnisoffen verlaufen oder die Gesamtlage insgesamt unklar ist. Dass zum Beispiel je nach Beschaffenheit der jeweiligen örtlichen Verhältnisse auch von außen zugetretenes Wasser als Schadensursache in Frage kommt, vielleicht auch als mitwirkende Ursache. Aber auch andere Wässer wie zum Beispiel Abblaswasser von Sicherheitsventilen oder Kondensate aus Klimaanlagen und Kühlzellen (siehe unten) kommen als mögliche Schadensursachen in Frage.
Eine Isotopenanalyse kann helfen
Es kommt darauf an, die unterschiedlichen Merkmale der für einen Wasserschaden in Frage kommenden Wässer zu kennen. Und sie mit den Merkmalen des Schadwassers zu vergleichen. Ergibt sich eine Übereinstimmung von Merkmalen, kann man Rückschlüsse auf die Herkunft von Schadwasser ziehen. Mit Hilfe einer Isotopenanalyse kann man diesbezüglich Hinweise auf die Herkunft eines Wassers – hier eines Schadwassers – gewinnen. Hierbei werden Wasserisotope analysiert. Das Grundprinzip ist dabei die Bestimmung der relativen Anteile der leichten und schweren Isotope von Wasserstoff und Sauerstoff in Wasser. Die einzelnen Atome von Wasser- und Sauerstoff, aus dem Wasser besteht, können unterschiedliche Massen besitzen. So existieren beispielsweise zwei stabile Isotope von Wasserstoff: der „normale“ Wasserstoff und das Deuterium, das doppelt so schwer ist wie „normaler“ Wasserstoff.
Verdunstung und Kondensation spielen eine Rolle
Die Isotope eines Elements unterscheiden sich wegen ihrer unterschiedlichen Massen hinsichtlich ihrer physikalischen Eigenschaften. Zum Beispiel verdunsten Moleküle von „schwerem“ Wasser deutlich langsamer. Sie reichern sich somit in einer Flüssigphase an, wenn leichte Wassermoleküle zum Beispiel aus einer Pfütze verdunsten. Diese Aufteilung der Isotopen bei Verdunstung und Kondensation, die so genannten „Isotopensignaturen“, macht man sich bei der Interpretation einer Isotopenanalyse zu Nutze. Denn Verdunstung und Kondensation erzeugen typische Isotopensignaturen je nach Wassertyp.
Isotopenanalyse: ein Beispiel aus der Gutachter-Praxis
Nachfolgend wird beispielhaft von einem Fall berichtet, bei der eine vom Sachverständigenbüro Dr. Hövelmann & Rinsche durchgeführte Isotopenanalyse zum Einsatz kam. In diesem Fall lag ein vernässter Fußboden größeren Umfangs vor. Als potenzielle Quellen für das Schadwasser kam Leitungswasser in Frage, aber auch das Kondensat von größeren Kühlzellen, die in der Küche eines Restaurants aufgestellt waren. Das stetig anfallende Kondensat – also die kondensierte Feuchtigkeit der kalten Luft – wurde in einen Ablauftrichter geleitet. Dieser Ablauftrichter lief aber über, weil sich im angeschlossenen Geruchsverschluss (Siphon) wegen Bakterienwachstums eine Verstopfung des Ablauf ereignete. Um zu bestimmen, ob das Schadwasser aus dem Kondensat bestand oder es vielleicht doch Leitungswasser gewesen ist, wurden Proben vom Schadwasser, vom Kondensat und vom Leitungswasser (Trinkwasser) genommen. Die Proben wurden dann einer Isotopenanalyse unterzogen.
Interpretation des Ergebnisses einer Isotopenanalyse
In der hier zu sehenden Abbildung ist beispielhaft das Ergebnis der in diesem Fall durchgeführten Isotopenanalyse dargestellt. Hier sind die stabilen Isotope von Sauerstoff-18 in Abhängigkeit von Deuterium zu sehen. Es ist eine blaue Gerade eingezeichnet. Diese Gerade nennt man „Global Meteoric Water Line (GMWL)“, zu Deutsch: „mittlere globale Niederschlagsgerade“. Diese gibt die sich in charakteristischen Grenzen bewegenden Isotopensignaturen für Regenwasser bzw. die Niederschläge wieder, wobei grob zwischen Winter- und Sommerniederschlägen zu unterscheiden ist. Zusätzlich sind noch Niederschlagsdaten einer Wetterstation eingetragen, die sich nahe des Schadenortes befindet und die die GMWL bestätigen.
Kennzeichen für Verdunstung und Kondensation
Eine zusätzliche Information, die die GMWL liefert, ist die, dass Isotopensignaturen, die rechts der GMWL liegen, Wässer kennzeichnen, aus denen bereits ein Teil verdunstet ist. Isotopensignaturen, die links der GMWL liegen, deuten dagegen auf Kondensationsprozesse der untersuchten Wässer hin. Die Verdunstungs- und Kondensationsprozesse verlaufen – sofern diese unter normalen raumklimatischen Bedingen stattfinden – dabei entlang einer Gerade, welche die Steigung 4 aufweist. Zwei dieser Geraden sind in der Abbildung als rote Linien eingetragen.
Leitungswasser hat den Schaden hier nicht verursacht
Aus der Abbildung ergibt sich nun, dass die Isotopensignatur des vorliegend beprobten Leitungswassers (blaues Dreieck) nahe der GMWL liegt. Dies ist wenig überraschend, da Leitungswasser grundsätzlich aus Niederschlag gespeist wird. Weiterhin ist zu erkennen, dass die Isotopensignatur des beprobten Schadwassers (roter Kreis) ebenfalls nah bzw. sogar auf der GMWL liegt. Des Weiteren ist zu erkennen, dass die Isotopensignatur des Leitungswassers nahe der Geraden mit der Steigung 4 liegt, die von der Isotopensignatur des Schadwassers ausgeht. Insofern könnte man davon ausgehen, dass es sich bei dem Schadwasser um Leitungswasser handeln könnte, aus dem ein Teil bereits verdunstet ist. Dem wurde diesseits aber keine große Wahrscheinlichkeit zugesprochen. Denn die Isotopensignatur des Schadwassers liegt auf der GMWL und nicht rechts davon. Das heißt, dass das Schadwasser kaum Verdunstungsmerkmale aufweist. Das hätte aber so sein müssen, wenn es aus Leitungswasser bestünde, zumal sich das Wasser schon länger außerhalb der Leitung befunden und somit eine Verdunstung eingetreten sein muss.
Die Isotopensignatur von Kondensat bedarf einer Interpretation
Die Isotopensignatur des beprobten Kondensats (grünes Viereck) liegt erwartungsgemäß links der GWML (in der wie bereits gesagt Isotopensignaturen von Kondensaten zu erwarten sind). Sie liegt aber auch nicht auf der Geraden mit der Steigung 4, die von der Isotopensignatur des Schadwassers ausgeht. Daher könnte man vermuten, dass das Schadwasser nicht im Kondensat seinen Ursprung hatte. Diese Vermutung ist jedoch zu relativieren.
Die Isotopensignatur von Kondensaten schwankt
Denn die Isotopensignatur von Kondensaten schwankt, und zwar in Abhängigkeit der Jahreszeit. Denn das Kondensat besteht aus kondensierter Luftfeuchtigkeit, deren Isotopensignatur sich jahreszeitlich ändert. Die Isotopensignaturen von Kondensat aus kondensierter Luftfeuchtigkeit bewegen sich daher in einem breitem Bereich. Sofern Kondensat in einen Bodenaufbau eindringt, bildet sich schließlich eine Mischsignatur des zu verschiedenen Jahreszeiten und Bedingungen produzierten Kondensats aus. Deshalb kennzeichnet die Signatur des beprobten Kondensats „lediglich“ eine Momentaufnahme hinsichtlich der Isotopensignatur. Zu einem anderem Zeitpunkt hätte die Isotopensignatur des Kondensats insofern ganz woanders gelegen. Typisch für die Isotopensignaturen von Kondensaten ist aber, dass diese deutlich links der GWML zu finden sind.
Auch Kondensat verdunstet
Nun kommt es nach der Einleitung von Kondensat in einen Fußbodenaufbau zu einer Verdunstung des Wassers. Dabei verändert sich die Isotopie des Schadwassers derart, dass sich die Isotopensignatur entlang einer Geraden mit der Steigung 4 nach rechts/oben „verändert“. Bei der Rückprojektion des Schadwassers (zur Beurteilung dessen ursprünglicher Isotopie) muss die Isotopenzusammensetzung des Schadwassers deshalb nach links/unten – entlang einer Gerade mit der Steigung 4 – projiziert werden.
Also stellte Kondensat die Schadensursache dar
Das dem Schaden zu Grunde liegende Wasser musste eine Ursprungsisotopie aufweisen, die deutlich links der GWML liegt. Solche Wässer kennzeichnen dabei eindeutig Kondensate. Da das Schadwasser zudem über einen längeren Zeitraum in die Bausubstanz eingedrungen ist – was aus dem Schadenbild heraus zu erkennen war – muss das Schadwasser zwingend Verdunstungsprozessen innerhalb des Fußbodenaufbaus ausgesetzt gewesen sein. Aus diesem Grund – in Verbindung mit den sonstigen Erkenntnissen – kam vorliegend nichts Anderes als Kondensat als Schadensursache in Betracht. Ein „klassischer“ Leitungswasserschaden lag demnach nicht vor.
Die Sachverständigen und Gutachter von Dr. Hövelmann & Rinsche begutachten regelmäßig Schäden und Mängel an öffentlichen Kläranlagen. Hierbei geht es insbesondere um die jeweilige technische Ausrüstung (Maschinen und Anlagen) und die Verfahrenstechnik von Kläranlagen. Nachfolgend berichten wir von zwei eindrucksvollen Beispielen.
Faulschlammmischer in neuen Faultürmen einer Kläranlage führen zu Betriebsunterbrechungen
Eine Kläranlage mit einer Ausbaugröße von 320.000 EW erhielt zwei neue Faultürme mit einem Volumen von jeweils 5.000 m³. In der nebenstehenden Abbildung ist einer dieser beiden Faultürme zu sehen. In den Faultürmen erfolgt der anaerobe Abbau von Schlämmen, die u.a. innerhalb der Kläranlage entstehen, unter Bildung von energetisch verwertbarem Biogas bzw. Klärgas.
Es waren spezielle Faulschlammmischer eingebaut worden
In beiden Faultürmen der Kläranlage wurden Faulschlammmischer eingebaut. Sie dienen der Optimierung der Prozesse in den Faultürmen (insbesondere dienen sie der Optimierung der Gasausbeute). Hierbei wird der Inhalt der Faulbehälter (der so genannte „Faulschlamm“) umgewälzt. Zentraler Bestandteil eines Faulschlammmischers ist hier ein jeweils senkrecht im Faulturm aufgestelltes Rohr. Oben in diesem Rohr ist eine Antriebsschnecke eingesteckt, das man „Laufrad“ nennt. Das Laufrad ist an einer Antriebswelle montiert, die wiederum mit einem Motor verbunden ist. Somit vermag sich das Laufrad zu drehen, wobei die Drehrichtung des Laufrads veränderbar ist.
Füllstandsschwankungen beim Umschalten der Betriebsweise
Durch die Drehung des Laufrads wird der Faulschlamm je nach Drehrichtung entweder von unten nach oben durch das Rohr gesaugt (Aufwärtsbetrieb). Oder er wird von oben nach unten durch das Rohr gedrückt (Abwärtsbetrieb). In beiden Betriebsweisen sind jeweils entsprechende Vorteile verinnerlicht (Beseitigung von Schwimmschlamm beim Abwärtsbetrieb, Beseitigung von Sedimenten beim Aufwärtsbetrieb). In der Regel erfolgt dann und wann eine Umschaltung der Betriebsweisen. Nun ist es so, dass es bei der Umschaltung zwischen den beiden Betriebsweisen strömungsbedingt zu Füllstandsschwankungen innerhalb der Faultürme kommt. Allerdings darf sich der Füllstand in einem Faulturm bei den vorliegend verwendeten Faulschlammmischern nur in einem bestimmten Fenster bewegen. Das liegt daran, dass ein bestimmtes Teil der Faulschlammmischer sich immer oberhalb des Faulschlammspiegels befinden muss. Ein anderes Teil muss immer im Faulschlamm eingetaucht sein. Daher ist der Füllstand im Faulturm wie gesagt nach oben wie nach unten hin begrenzt.
Not-Abschaltung nach Überschreiten von Grenzwerten bezüglich der Füllstände
Die Erfassung der Füllstände in den Faultürmen erfolgt mittels entsprechender Füllstands-Messeinrichtungen. Die Anlagensteuerung erhält dann diese Messdaten. Wird dort ein Überschreiten des Maximalfüllstands oder ein Unterschreiten des Minimalfüllstands erkannt, erfolgt eine Not-Abschaltung. Problematisch wird das, wenn der Minimalfüllstand unterschritten wurde. Denn dann ist die Zufuhr weiteren Faulschlamms in den Faulturm abzuwarten. Denn nur durch die Zufuhr weiteren Faulschlamms erhöht sich der Füllstand. Das auf diese Weise erreichte Überschreiten des Minimalfüllstandes kann dann aber so lange dauern, dass eine andere Funktion der Anlagensteuerung anspringt. Nach 15 Minuten Stillstand des Faulschlammmischers wird nämlich der Notablass des Faulturms geöffnet. Hierüber wird dann Faulschlamm in erheblicher Menge aus dem Faulturm abgelassen.
Am Ende war die Lösung für die Kläranlage einfach
Vorliegend war es also dazu gekommen, dass es zu mehreren länger andauernden Betriebsunterbrechungen kam, weil beim Umschalten der Betriebsweise der Faulschlammmischer entsprechende Füllstandsschwankungen entstanden sind. Diese haben dann mitunter zu Not-Abschaltungen geführt. Das Sachverständigenbüro Dr. Hövelmann & Rinsche hatte dies nach eingehender Analyse des Betriebs der Faulschlammmischer und nach Auswertung der aufgezeichneten Betriebsdaten erkannt. Die Lösung des Problems war dann einfach: die Vergrößerung der Spreizung zwischen den Minimal- und Maximalfüllständen, die etwas zu scharf eingestellt war.
Überschreitung von Grenzwerten im Ablauf einer Kläranlage
Bei einer Kläranlage mit einer Ausbaugröße von 16.000 EW, deren Nachklärbecken nebenstehend zu sehen ist, kam es an einem bestimmten Tag zu einer Überschreitung der Ablauf-Grenzwerte in Bezug auf CSB (Chemischer Sauerstoffbedarf) und Phosphor. Der Ablaufwert für den CSB betrug dabei 3.600 mg/l. Da der Kläranlage aber ausschließlich häusliche Abwässer zugeleitet werden, liegen die Zulaufwerte beim CSB unter bzw. im Bereich von 1.000 mg/l. Kläranlagen, denen ein CSB von 1.000 mg/l zuläuft, kann aber im jeweiligen Ablauf niemals einen größeren CSB-Wert aufweisen. Es sei denn, dass es zu einer Ausschwemmung von Belebtschlamm aus den Kläranlagen kommt. Der Belebtschlamm verursacht nämlich ebenfalls einen CSB. Die Überschreitung des CSB-Grenzwertes musste somit durch ausgeschwemmten Belebtschlamm verursacht worden sein. Die Überschreitung des Phosphor-Grenzwertes war auf denselben Effekt zurückzuführen, da sich die bei der Phosphatfällung entstehenden Phosphatflocken teilweise an den Belebtschlamm anlagern.
Keine hydraulische Überlastung der Kläranlage
Am Tag, als man die Grenzwert-Überschreitungen festgestellt hatte, hatte es im Vormittag einen länger andauernden Regen gegeben. Aus diesem Grund soll die durch die Kläranlage durchlaufende Abwassermenge erhöht gewesen sein. Während der Trockenwetterabfluss ansonsten im Bereich zwischen 60 und 90 m³/h liegt, soll die Abwassermenge am Schadenstag bis zu 300 m³/h betragen haben. Ausgelegt ist die Kläranlage allerdings auf eine Menge von 400 m³/h. Daher kann eine hydraulische Überlastung der Kläranlage, die möglicherweise zu einer Ausschwemmung von Belebtschlamm hätte führen können, nicht vorgelegen haben. Die erhöhte Abwassermenge war also nicht die Ursache für die Grenzwert-Überschreitungen bzw. das Ausschwemmen von Belebtschlamm.
Keine Flotationseffekte
Schließlich war zu vermuten, dass die Verdichter für den Eintrag von Sauerstoff in die biologische Klärstufe der Kläranlage eine Fehlfunktion gehabt haben könnten. Dass zu viel Sauerstoff bzw. Luft eingetragen worden war mit der Folge eines Flotationseffektes, der den Belebtschlamm möglicherweise aufschwimmen ließ. Dies hätte zur Folge gehabt, dass der vielleicht flotierte Belebtschlamm sich im Nachklärbecken nicht abscheiden ließ. Nach der Analyse der Betriebsdaten der Verdichter stellte sich aber heraus, dass eine solche Fehlfunktion nicht vorgelegen haben kann. Somit fielen die Verdichter als Verursacher des Schadens aus.
Kein Blähschlamm
Dann wurde Blähschlamm als mögliche Schadensursache untersucht. Unter „Blähschlamm“ wird dabei ein Belebtschlamm verstanden mit einem Schlammindex, der größer ist als 150 ml/g. Blähschlamm hat schlechte Absetzeigenschaften, das heißt, dass es zum Abtreiben von Schlammflocken aus den Nachklärbecken von Kläranlagen kommen kann. 150 ml/g sind allerdings nur eine ungefähre Richtgröße. Denn es kommt auch immer auf die jeweilige Kläranlage an, ob sich nämlich die Überschreitung dieser „Grenze“ negativ auswirkt oder nicht. Nach diesbezüglichen Untersuchungen wurde jedoch festgestellt, dass die Kläranlage im Allgemeinen kein Problem mit Blähschlamm hat. Zudem hatte das Abwasser am Schadentag solche chemischen Eigenschaften, dass eine Blähschlamm-Bildung nicht hat stattfinden können. Weiterhin war am Schadenstag der Schlammindex gemäßigt, er lag insbesondere unter einem Wert von 150 ml/g.
Die Ursache lag in der Zuführung von Tausalz
Nach weiteren Recherchen zur Schadensursache haben die Sachverständigen von Dr. Hövelmann & Rinsche dann festgestellt, dass in der Woche vor dem Schadentag Frostbedingungen vorherrschten. Weiterhin wurde ermittelt, dass während dieser Frostperiode auf den Straßen im Einzugsgebiet der Kläranlage, die in die Kläranlage entwässern, Streusalz bzw. Tausalz aufgebracht worden war. Zudem hatte es – wie bereits erwähnt – am Tag, als man die Grenzwert-Überschreitungen festgestellt hatte, im Vormittag einen länger andauernden Regen gegeben. Dieser Regen fiel zwar leicht bis mäßig aus, jedoch dauerte er relativ lange an, nämlich fast fünf Stunden. Es lag daher die Vermutung nahe, dass in dieser Zeit das in den Tagen zuvor aufgebrachte Tausalz anlässlich des Dauerregens der Kläranlage zugeführt wurde. Die Kläranlage erlitt demnach einen „Salzstoß“.
Tausalz beeinträchtigt die Flokkulation von Belebtschlammflocken
In einer der zentralen Literaturquellen für Funktionsstörungen auf Kläranlagen (/1/) wird hierzu in Bezug auf den Belebtschlamm von einem Flockenzerfall berichtet, der durch einen Salzstoß zu Stande kommen könne. In /2/ wird hierzu erweiternd ausgeführt, dass im Abwasser von Kläranlagen vorhandene Natriumionen einen Einfluss auf das Absetzverhalten von Belebtschlammflocken hätten. Im Allgemeinen gilt zunächst, dass die Flockulation von Belebtschlamm, also die Zusammenballung von Belebtschlammflocken zu absetzbaren Aggregaten, maßgeblich von der Gegenwart von Kationen abhängt. Hierbei gilt folgende Reihenfolge in Bezug auf die Flockulationskraft der Kationen:
Ca2+ > Mg2+ > K+ > Na+
Zweiwertige Kationen wie Calcium oder Magnesium haben eine größere Flockulationskraft als einwertige Kationen wie Kalium und Natrium. Indes ist es so, dass die Zugabe von einwertigen Kationen zu einer Verdrängung der zweiwertigen Kationen an der Belebtschlammflocke führt. Somit kommt es zu einer Verschlechterung der Flockulation mit der Folge eines Flockenzerfalls. Es wird davon berichtet, dass es insbesondere nach einem Einsatz von Streu- bzw. Tausalz und häufig von einem Tag auf den anderen zu einer deutlichen Verschlechterung der Bildung von Belebtschlammflocken in Kläranlagen kommen könne. Dies, weil es mit dem Tausalz auch zu einem Eintrag von Natrium kommt, das wie gesagt zum Flockenzerfall führen kann.
Salze im Abwasser verursachen Dichteströmungen
Des Weiteren wird in /1/ berichtet, dass es bei unterschiedlichen Leitfähigkeiten im Zulauf zur Nachklärung und im Nachklärbecken selbst zu Dichteströmungen kommen kann. Diese könnten dann einen Feststoffaustrag aus der Nachklärung von Kläranlagen herbeiführen. Insbesondere sei dies im Winterhalbjahr der Fall, wenn es zu Tausalzeinträgen kommen könne. Es werden also mit Flockenzerfall und Dichteströmung zwei Phänomene beschrieben, die auf dem Eintrag von Natrium bzw. Salz beruhen. Das natriumhaltige Salz Natriumchlorid ist Bestandteil von Streu- bzw. Tausalz. Daher lag es nahe zu vermuten – zumal andere potenzielle Schadensursachen ausgeschlossen werden konnten – dass es im Ablauf der hier vorliegenden Kläranlage wegen des Tausalzeinsatzes in Verbindung mit dem Dauerregen zur Überschreitung der Grenzwerte beim CSB und Phosphor gekommen war.
Litaraturnachweise
/1/ Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg: Funktionsstörungen auf Kläranlagen, Karlsruhe, 1997
/2/ Sölter, K.: Der Einfluss von Natriumionen auf das Absetzverhalten von Belebtschlammflocken, wwt, 10/2010
Die Sachverständigen und Gutachter von Dr. Hövelmann & Rinsche begutachten regelmäßig Schäden an Sprinkleranlagen und Feuerlöschanlagen. Dabei ist jeder einzelne Fall eine Besonderheit für sich. Jeder Schaden an einer Sprinkleranlage oder Feuerlöschanlage ist anders. Das liegt auch daran, dass jede dieser Anlagen ein Unikat ist. In diesem Artikel wird hierzu von spannenden Fällen aus unserer Begutachtungspraxis erzählt.
Sprinkleranlage wird aktiv obwohl es nicht brennt
Hier war es so, dass die Sprinkler Dr. Hövelmann & Rinsche direkt unterhalb eines Glasdachs eingebaut waren. Unten links in der Abbildung sieht man einen dieser Sprinkler.
Sprinkler von Sprinkleranlagen lösen bei bestimmten Temperaturen aus
Nun ist es so, dass in einem jeden Sprinkler eine Glasampulle eingebaut ist (siehe die Abbildung unten in der Mitte, die den allgemeinen Aufbau eines Sprinklers zeigt).
Die Glasampulle verschließt den Öffnungsmechanismus des Sprinklers. Weiterhin ist es so, dass die Glasampullen jeweils mit einer bestimmten Flüssigkeit gefüllt sind. Die Färbungen dieser Flüssigkeiten zeigen an, bei welchen Temperaturen der Sprinkler jeweils auslöst.
Die Abbildung unten rechts zeigt, welche Farbe für welche Auslösetemperatur steht. Werden die entsprechenden Temperaturen erreicht, zum Beispiel wenn es brennt, dann dehnt sich die in der Glasampulle enthaltene Flüssigkeit aus. Die ausgedehnte Flüssigkeit übt dann einen Druck auf die Wände der Glasampulle aus, so dass diese zum Bersten gebracht bzw. gesprengt wird. Auf diese Weise wird der Sprinkler geöffnet, so dass Löschwasser auszutreten vermag.
Es kommt also darauf an zu bestimmen, bei welcher Temperatur die Sprinkler von Sprinkleranlagen auslösen sollen. Hierbei sind immer die gegebenen Umstände zu berücksichtigen. Im vorliegenden Fall enthielten die Glasampullen in den Sprinklern unter dem Glasdach eine rote Flüssigkeit. Daher sollten die Sprinkler bei einer 68 °C auslösen. Unter dem Glasdach kam es aber durch die Sonneneinstrahlung teilweise zu noch höheren Temperaturen. Dies hatte mit die Folge, dass die Sprinkler auslösten, obwohl es nicht brannte. Durch das austretende Löschwasser entstand ein entsprechender Wasserschaden am Gebäude.
Korrosion führt zur Undichtigkeit in einer der begutachteten Sprinkleranlagen
In diesem Fall, den die Gutachter und Sachverständige von Dr. Hövelmann & Rinsche zu begutachten hatten, waren in einer Sprinkleranlage zwei verschiedene Rohrleitungsmaterialien verwendet worden, nämlich Eisenstahl für die Hauptverteilerrohre und verzinkter Stahl für die Strangrohre. Gleichzeitig fanden ständig Umbauten an der Sprinkleranlage statt, bei denen das Rohrleitungssystem jeweils entleert und neu befüllt wurde. Schließlich stellte man fest, dass es zu Undichtigkeiten kam, und zwar an Dichtungen.
Die Durchführung von Probenahmen steht am Anfang einer jeden Untersuchung
Im Rahmen der Begutachtung wurden Rohrstücke aus der Installation entnommen sowie Proben des Löschwassers, das sich innerhalb der Sprinkleranlage befand, gezogen. Hierbei wurde festgestellt, dass sich in der Sprinkleranlage nicht nur Löschwasser befand, sondern auch Gas. Insofern wurden auch Proben dieses Gases genommen.
Es ergab sich, dass sowohl die entnommenen Rohrstücke, die aus Eisenstahl bestanden, als auch diejenigen aus verzinktem Stahl, auf ihren Innenseiten (also auf den Löschwasser-berührten Seiten) korrodiert waren. Teilweise war bei den verzinkten Stahlrohren die Zinkschicht bereits vollständig abgetragen worden. Die Abbildung unten links zeigt die Korrosion an einem Rohrstück aus Eisenstahl, die Abbildung unten rechts diejenige des Rohrstücks aus verzinktem Stahl.
Die Analyse der gezogenen Wasserproben ergab, dass ein relativ hoher pH-Wert vorherrschte und dass das Löschwasser Eisen und Zink in bedeutenden Konzentrationen enthielt. Die Analyse der Gasproben zeigte, dass die Gase u.a. Wasserstoff und Methan enthielten.
Eigenalkalisierung führte zur Erhöhung des pH-Wertes im Löschwasser
Die Ergebnisse der o.a. Untersuchungen ergaben den folgenden Schadensmechanismus: Durch die beständige Neubefüllung der Sprinkleranlage mit Wasser wurde auch immer wieder Sauerstoff ins System eingetragen. Dieser führte zu einer andauernden Korrosion des Eisenstahls. Hierbei erfolgte eine permanente Erhöhung des pH-Wertes des Löschwassers („Eigenalkalisierung“ genannt).
Wasserstoffkorrosion von Zink
Bei der o.a. Eigenalkalisierung wurden pH-Werte erreicht, die das Zink der verzinkten Stahlrohre korrodieren ließen (Zink ist ab einem bestimmten pH-Wert nicht mehr beständig). Das Zink korrodierte dabei in Form der so genannten „Wasserstoffkorrosion“, bei der es zur Bildung von gasförmigen Wasserstoff kam, das ja dann auch in der Gasphase des Löschwassers aufgefunden wurde. Der Wasserstoff wiederum muss in das Metallgefüge der Rohrleitungen eingedrungen sein. Dort reagierte er mit Zementit, einer Eisen-Kohlenstoff-Verbindung, die Bestandteil von Eisenstählen ist, unter Bildung von Methan, das ja auch vorgefunden wurde.
Der Umstand, dass sich bei den o.a. Vorgängen Gase gebildet hatten (Wasserstoff und Methan), führte zu einer Druckerhöhung im System. Diese Druckerhöhung führte dann zu den Undichtigkeiten an den bereits erwähnten Dichtungen.
Aus Druckminderern für Wandhydranten tritt Löschwasser aus
Hier ging es um ein Hochhaus, das auf jeder Etage mit Wandhydranten ausgerüstet worden war. Einer dieser Wandhydranten ist links in der Abbildung zu sehen.
In der Löschwasseranlagen waren Druckminderer eingebaut
Die Wandhydranten sind an ein Rohrleitungssystem angeschlossen, in dem permanent Löschwasser unter Druck vorgehalten wird – wie bei Sprinkleranlagen. Da auch die Wandhydranten in den oberen Etagen mit einem ausreichenden Löschwasserdruck zu versorgen sind, musste ein entsprechender Gesamtdruck (28 bar) vom System erzeugt werden. Dieser hohe Gesamtdruck von 28 bar überstieg jedoch den maximal verträglichen Druck der Wandhydranten in den unteren Etagen. Daher waren für diese Wandhydranten Druckminderer eingebaut worden.
Aus mehreren dieser Druckminderer war nun Löschwasser ausgetreten, was einen entsprechenden Gebäudeschaden zur Folge hatte. Die Ursache für die Wasseraustritte aus den Druckminderern waren dabei Risse in den Membranen, die in sie eingebaut sind (siehe das Beispiel in der rechten Abbildung). Durch diese Risse vermochte Löschwasser von den wasserberührten Seiten der Membranen auf ihre „trockenen“ Seiten zu treten. Von hier aus kam es durch Öffnungen in den Gehäusen der Druckminderer zu einem Wasseraustritt nach außen hin ins Gebäude. Im Rahmen unserer Begutachtung war zu ermitteln, wie es zu den Rissen in den Membranen gekommen war.
Die Löschwasserpumpen gingen häufig in Betrieb
Durch Auswertung der Betriebsdaten der Löschwasserpumpen (siehe die Abbildung links) konnte festgestellt werden, dass diese sehr häufig von der Anlagensteuerung in Betrieb gesetzt worden sind. Der Grund hierfür waren Absenkungen im Betriebsdruck. Der Betriebsdruck fiel unter einen Sollwert, weshalb die Anlagensteuerung die Löschwasserpumpen veranlasste, den Solldruck wieder herzustellen. Bei der jeweiligen Inbetriebsetzung der Löschwasserpumpen pumpten diese allerdings in ein geschlossenes System hinein. Das sind optimale Bedingungen für die Erzeugung von Druckstößen.
Druckstöße können sich schädlich auswirken
Druckstöße entstehen in einer Rohrleitungsanlage dann, wenn sich die Strömungsgeschwindigkeit der transportierten Flüssigkeit schnell ändert. Das ist in der Regel der Fall, wenn Schieber bzw. Ventile zu rasch bzw. schlagartig geschlossen werden oder es zu einem plötzlichen Pumpenausfall oder zu einem abrupten Aus- oder Einschalten von Pumpen kommt. Infolge der Massenträgheit der transportierten Flüssigkeit kann sich die Strömungsgeschwindigkeit der Flüssigkeitssäule als Ganzes dann nicht mehr dem neuen Zustand anpassen, die Flüssigkeit wird verformt, und dabei entstehen dynamische Druckänderungen – „Druckstöße“ genannt.
Druckstöße stellen für die Bestandteile einer Rohrleitungsanlage eine besondere Gefahr dar. Es können Drücke (und Unterdrücke) auftreten, die die Standfestigkeit von Anlagenbestandteilen zu übersteigen vermögen. Druckstöße sind auch deshalb gefährlich, weil sie nahezu unabgemindert und mit Schallgeschwindigkeit jeden Ort einer Rohrleitungsanlage erreichen und dort ihre schädliche Wirkung entfalten können.
Die von den Löschwasserpumpen erzeugten Druckstöße dürften die Membranen in den Druckminderern überlastet haben. In der Folge kam es zu den Rissbildungen. Die Druckabsenkungen wiederum, die die Löschwasserpumpen im Grunde in Betrieb gesetzt haben, sind sehr wahrscheinlich durch eine Undichtigkeit in der Rückschlagklappe auf der Druckseite der Löschwasserpumpen entstanden. Immerhin steht auf dieser Rückschlagklappe der Gesamtdruck der gesamten Anlage an. Somit dürfte es zu einem Rücklauf von Löschwasser aus der Anlage in die Vorratsbecken für Löschwasser gekommen sein.
Das Sachverständigenbüro Dr. Hövelmann & Rinsche untersucht Schäden an Sprinkleranlagen und Feuerlöschanlagen
Was uns im Sachverständigenbüro Dr. Hövelmann & Rinsche regelmäßig als Schadensart begegnet, sind Frostschäden. Durch solche Frostschäden können teilweise immense Schäden an Gebäuden entstehen, da es bei einem Frostschaden zu Austritten von Leitungswasser kommen kann. Und dieses ausgetretene Leitungswasser vermag eine Gebäudesubstanz entsprechend zu schädigen bzw. einen entsprechenden Wasserschaden zu erzeugen. Häufig wird aber von den Geschädigten eines Frostschadens bestritten, dass ein solcher vorliegt. Deshalb ist es enorm wichtig, eine Begutachtung so durchzuführen, dass Frostschäden gegebenenfalls auch bewiesen werden können.
Wie erkennt man einen Frostschaden?
Dass ein Frostschaden vorliegen könnte, kann man generell an Hand der folgenden Kriterien erkennen:
Schadenbild
Witterungsbedingungen
örtliche Umstände
Bei einem Frostschaden liegen typische Schadenbilder vor
Erste deutliche Hinweise auf einen möglicherweise vorliegenden Frostschaden sind die jeweiligen Schadenbilder. Diese stellen sich zum Beispiel dar
als aufgeplatzte Leitungen,
als aufgeplatzte Heizkörper oder auch als
auseinandergeschobene Rohrverbindungen.
In den folgenden beiden Abbildungen sieht man als Beispiele zwei aufgeplatzte Leitungen, so wie sie nur unter Frosteinwirkung entstehen können. Das sind zwei äußerst typische Schadenbilder für einen unter Frost entstandenen Schaden.
Zwei äußerst typische Schadenbilder sieht man auch darunter, nämlich einerseits eine auseinander geschobene Rohrverbindung (links) und andererseits einen aufgeplatzten Heizkörper (rechts).
Warum platzen Rohrleitungen bei Frost?
Voraussetzung dafür, dass Rohrleitungen unter Frosteinwirkung platzen können, ist, dass die Rohrleitungen mit Wasser gefüllt sind. Weiterhin besteht eine Voraussetzung darin, dass das Wasser in den Leitungen stagniert. Dass es also nicht zu Fließbewegungen kommt. Wenn das beides gegeben ist und Frostbedingungen herrschen, dann gefriert das Wasser innerhalb der Rohrleitungen, das heißt, dass es vom flüssigen Zustand in den festen Zustand (Eis) übergeht. Hierbei dehnt sich das Wasser aus; es nimmt ein größeres Volumen an. Und während es zunehmend erstarrt, entstehen – da ja eigentlich nicht genug Platz in einer Rohrleitung für größere Wasservolumina vorhanden ist – in mit Wasser gefüllten Rohrleitungen solch hohen Drücke („Erstarrungsdrücke“ genannt), die die Rohrleitungen zum Platzen bringen können.
Ist eine Rohrleitung frostbedingt aufgeplatzt, erfolgt durch die entstandene Öffnung in der Regel aber erst einmal kein Wasseraustritt. Das gefrorene Wasser bildet einen Eispropfen, der die Öffnung temporär noch verschließt. Erst wenn die Temperaturen wieder angestiegen sind und das Eis auftaut, tritt Wasser aus.
Für einen Frostschaden muss es kalt gewesen sein
Damit sich ein Frostschaden ereignen kann, müssen Frostbedingungen vorherrschen. Das heißt, dass die Lufttemperaturen unterhalb der Frostgrenze gelegen haben müssen, also nahe bzw. unterhalb von 0 °C. So werten wir hier im Sachverständigenbüro Dr. Hövelmann & Rinsche, immer wenn ein potenzieller Frostschaden zu untersuchen ist, die Temperaturen aus, die im zeitlichen Vorfeld des Schadens vorgelegen haben.
Die nachfolgende Abbildung zeigt zum Beispiel die Ganglinien für die Lufttemperaturen in Aachen für den Zeitraum 22.12.2024 bis 18.01.2025 (erstellt über Wetterkontor). Es ist zu erkennen, dass etwa ab dem 09.01.2025 die Tiefstwerte für die Temperaturen unterhalb von 0 °C gefallen sind. Und auch die Mittelwerte lagen im Bereich der Frostgrenze. Das sind Bedingungen, die einen Frostschaden potenziell begünstigen.
Mit den örtlichen Umständen sind diejenigen Umstände gemeint, die dazu führen, dass die niedrigen Temperaturen tatsächlich die vollgefüllte Rohrleitung, in der das Wasser stagniert, auch erreichen. In der Regel ist das dann der Fall, wenn ein Haus oder eine Wohnung nicht beheizt wird. Dass also eine Auskühlung stattfindet. Eine Ausnahme sind beheizte Häuser, in denen aber Rohrleitungen nicht frostsicher verlegt worden sind, zum Beispiel in nicht gedämmten Kniestöcken bzw. Drempeln im Dachgeschoss. Meistens werden aber nicht beheizte Häuser von Frostschäden heimgesucht.
Gründe für eine Auskühlung von Häusern
In den meisten Fällen sind diejenigen Häuser von Auskühlungen betroffen, die nicht mehr bewohnt sind. Dann wird schlichtweg die Heizung ausgestellt, nach dem Motto: keine Bewohner – keine Heizung. Im Falle von Ölheizungen kann es auch sein, dass nicht bewohnte Häuser zwar anfangs beheizt worden sind, aber die Heizung ausfällt wegen Ölmangels. Dass man also versäumt hat, leer gewordene Öltanks nachzufüllen. In einigen Fällen waren jedoch bei von uns begutachteten Frostschäden Ölleitungen nicht frostsicher verlegt, also die Leitungen von den Tanks zu den Heizanlagen. Diese Ölleitungen sind dann eingefroren bzw. flockte das Heizöl aus, was zu Verstopfungen führte, so dass kein Heizöl mehr nachkam.
Obliegenheiten von Versicherungsnehmern
Ist ein Haus oder eine Wohnung gegen Frostschäden versichert, so müssen Versicherungsnehmer diesbezüglich bestimmte Obliegenheiten erfüllen. Sie sind gemäß der Allgemeinen Versicherungsbedingungen verpflichtet, „in der kalten Jahreszeit alle Gebäude und Gebäudeteile zu beheizen und dies genügend häufig zu kontrollieren oder dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten“. Gerade Letzteres hat eine große Bedeutung. Denn wenn man in nicht genutzten Häusern alles Leitungswasser ablässt, kann auch trotz einer etwaigen Nicht-Beheizung kein Forstschaden eintreten. Denn ohne Wasser kann es nicht zum Einfrieren kommen.
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Das Sachverständigenbüro Dr. Hövelmann & Rinsche untersucht Frostschäden
Wie ausgeführt sind detaillierte Untersuchungen erforderlich um das etwaige Vorliegen eines Frostschadens detektieren zu können. Diesbezüglich kann das Sachverständigenbüro Dr. Hövelmann & Rinsche auf langjährige und erfolgreiche Erfahrungen zurückblicken. Hier geht zur Website für etwaige Anfragen: Sachverständigenbüro Dr. Hövelmann & Rinsche.