Begutachtung von Frostschäden

Was uns im Sachverständigenbüro Dr. Hövelmann & Rinsche regelmäßig als Schadensart begegnet, sind Frostschäden. Durch solche Frostschäden können teilweise immense Schäden an Gebäuden entstehen, da es bei einem Frostschaden zu Austritten von Leitungswasser kommen kann. Und dieses ausgetretene Leitungswasser vermag eine Gebäudesubstanz entsprechend zu schädigen bzw. einen entsprechenden Wasserschaden zu erzeugen. Häufig wird aber von den Geschädigten eines Frostschadens bestritten, dass ein solcher vorliegt. Deshalb ist es enorm wichtig, eine Begutachtung so durchzuführen, dass Frostschäden gegebenenfalls auch bewiesen werden können.

 

Wie erkennt man einen Frostschaden?

Dass ein Frostschaden vorliegen könnte, kann man generell an Hand der folgenden Kriterien erkennen:

 

  • Schadenbild
  • Witterungsbedingungen
  • örtliche Umstände

Bei einem Frostschaden liegen typische Schadenbilder vor

Erste deutliche Hinweise auf einen möglicherweise vorliegenden Frostschaden sind die jeweiligen Schadenbilder. Diese stellen sich zum Beispiel dar

 

  • als aufgeplatzte Leitungen,
  • als aufgeplatzte Heizkörper oder auch als
  • auseinandergeschobene Rohrverbindungen.

In den folgenden beiden Abbildungen sieht man als Beispiele zwei aufgeplatzte Leitungen, so wie sie nur unter Frosteinwirkung entstehen können. Das sind zwei äußerst typische Schadenbilder für einen unter Frost entstandenen Schaden.

 

Zwei äußerst typische Schadenbilder sieht man auch darunter, nämlich einerseits eine auseinander geschobene Rohrverbindung (links) und andererseits einen aufgeplatzten Heizkörper (rechts).

 

Frostschäden an Rohrleitungen
Frostschäden an einer Rohrverbindung und an einem Heizkörper

 

Warum platzen Rohrleitungen bei Frost?

Voraussetzung dafür, dass Rohrleitungen unter Frosteinwirkung platzen können, ist, dass die Rohrleitungen mit Wasser gefüllt sind. Weiterhin besteht eine Voraussetzung darin, dass das Wasser in den Leitungen stagniert. Dass es also nicht zu Fließbewegungen kommt. Wenn das beides gegeben ist und Frostbedingungen herrschen, dann gefriert das Wasser innerhalb der Rohrleitungen, das heißt, dass es vom flüssigen Zustand in den festen Zustand (Eis) übergeht. Hierbei dehnt sich das Wasser aus; es nimmt ein größeres Volumen an. Und während es zunehmend erstarrt, entstehen – da ja eigentlich nicht genug Platz in einer Rohrleitung für größere Wasservolumina vorhanden ist – in mit Wasser gefüllten Rohrleitungen solch hohen Drücke („Erstarrungsdrücke“ genannt), die die Rohrleitungen zum Platzen bringen können.

 

Ist eine Rohrleitung frostbedingt aufgeplatzt, erfolgt durch die entstandene Öffnung in der Regel aber erst einmal kein Wasseraustritt. Das gefrorene Wasser bildet einen Eispropfen, der die Öffnung temporär noch verschließt. Erst wenn die Temperaturen wieder angestiegen sind und das Eis auftaut, tritt Wasser aus.

 

Für einen Frostschaden muss es kalt gewesen sein

Damit sich ein Frostschaden ereignen kann, müssen Frostbedingungen vorherrschen. Das heißt, dass die Lufttemperaturen unterhalb der Frostgrenze gelegen haben müssen, also nahe bzw. unterhalb von 0 °C. So werten wir hier im Sachverständigenbüro Dr. Hövelmann & Rinsche, immer wenn ein potenzieller Frostschaden zu untersuchen ist, die Temperaturen aus, die im zeitlichen Vorfeld des Schadens vorgelegen haben.

 

Die nachfolgende Abbildung zeigt zum Beispiel die Ganglinien für die Lufttemperaturen in Aachen für den Zeitraum 22.12.2024 bis 18.01.2025 (erstellt über Wetterkontor). Es ist zu erkennen, dass etwa ab dem 09.01.2025 die Tiefstwerte für die Temperaturen unterhalb von 0 °C gefallen sind. Und auch die Mittelwerte lagen im Bereich der Frostgrenze. Das sind Bedingungen, die einen Frostschaden potenziell begünstigen.

 

Temperaturganglinien zur Untersuchung von Frostschäden

 

Mit den örtlichen Umständen sind diejenigen Umstände gemeint, die dazu führen, dass die niedrigen Temperaturen tatsächlich die vollgefüllte Rohrleitung, in der das Wasser stagniert, auch erreichen. In der Regel ist das dann der Fall, wenn ein Haus oder eine Wohnung nicht beheizt wird. Dass also eine Auskühlung stattfindet. Eine Ausnahme sind beheizte Häuser, in denen aber Rohrleitungen nicht frostsicher verlegt worden sind, zum Beispiel in nicht gedämmten Kniestöcken bzw. Drempeln im Dachgeschoss. Meistens werden aber nicht beheizte Häuser von Frostschäden heimgesucht.

 

Gründe für eine Auskühlung von Häusern

In den meisten Fällen sind diejenigen Häuser von Auskühlungen betroffen, die nicht mehr bewohnt sind. Dann wird schlichtweg die Heizung ausgestellt, nach dem Motto: keine Bewohner – keine Heizung. Im Falle von Ölheizungen kann es auch sein, dass nicht bewohnte Häuser zwar anfangs beheizt worden sind, aber die Heizung ausfällt wegen Ölmangels. Dass man also versäumt hat, leer gewordene Öltanks nachzufüllen. In einigen Fällen waren jedoch bei von uns begutachteten Frostschäden Ölleitungen nicht frostsicher verlegt, also die Leitungen von den Tanks zu den Heizanlagen. Diese Ölleitungen sind dann eingefroren bzw. flockte das Heizöl aus, was zu Verstopfungen führte, so dass kein Heizöl mehr nachkam.

 

Obliegenheiten von Versicherungsnehmern

Ist ein Haus oder eine Wohnung gegen Frostschäden versichert, so müssen Versicherungsnehmer diesbezüglich bestimmte Obliegenheiten erfüllen. Sie sind gemäß der Allgemeinen Versicherungsbedingungen verpflichtet, „in der kalten Jahreszeit alle Gebäude und Gebäudeteile zu beheizen und dies genügend häufig zu kontrollieren oder dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten“. Gerade Letzteres hat eine große Bedeutung. Denn wenn man in nicht genutzten Häusern alles Leitungswasser ablässt, kann auch trotz einer etwaigen Nicht-Beheizung kein Forstschaden eintreten. Denn ohne Wasser kann es nicht zum Einfrieren kommen.

 

Das Sachverständigenbüro Dr. Hövelmann & Rinsche untersucht Frostschäden

Wie ausgeführt sind detaillierte Untersuchungen erforderlich um das etwaige Vorliegen eines Frostschadens detektieren zu können. Diesbezüglich kann das Sachverständigenbüro Dr. Hövelmann & Rinsche auf langjährige und erfolgreiche Erfahrungen zurückblicken. Hier geht zur Website für etwaige Anfragen: Sachverständigenbüro Dr. Hövelmann & Rinsche.

Eingeschleifte Rohrleitungen: Sinn oder Unsinn?

Eingeschleifte Rohrleitungen

Bei eingeschleiften Rohrleitungen der Wasserversorgung sind die Entnahmestellen praktisch in Reihe geschaltet. Das nebenstehende Bild stammt aus der Broschüre „Wassergüte“ der Viega Holding GmbH & Co. KG aus Attendorn. Es zeigt symbolhaft eine Installation mit einer eingeschleiften Rohrleitung. Das heißt, dass es nicht nur eine Stichleitung zu den einzelnen Zapfstellen gibt. Es gibt darüber hinaus eine „Rückführleitung“, ähnlich einer Warmwasser-Zirkulation oder einer Heizungswasser-Installation.

Stagnation soll verhindert werden

Eingeschleifte Rohrleitungen sollen dazu führen, dass allzu lange Stagnationszeiten in den Einzelleitungen zu selten genutzten Entnahmestellen wie Außenzapfstellen oder Nachfüllstellen für Heizungsanlagen vermieden werden sollen. Bei eingeschleiften Rohrleitungen bewegt sich das Wasser in den Leitungen nämlich zumindest immer dann, wenn häufiger benutzte Zapfstellen geöffnet werden.

Gedacht als Maßnahme zur Trinkwasserhygiene

Eingeschleifte Rohrleitungen sollen u.a. einen Beitrag zur Aufrechterhaltung der Trinkwasserhygiene liefern. Insbesondere soll das Wachstum von Legionellen verhindert oder zu mindestens beschränkt werden. Legionellen sind Bakterien, die humanpathogen sind, das heißt, dass sie potenziell Krankheiten beim Menschen auszulösen vermögen.

Legionellen sind das Problem

Legionellen vermehren sich insbesondere in stagnierendem und sich erwärmendem Kaltwasser. Die optimalen Lebensbedingungen für Legionellen herrschen bei Temperaturen zwischen 25 und 50 °C. In diesem Temperaturfenster sind Legionellen lebens- und zugleich vermehrungsfähig. Zwischen 50 °C und 55 °C sind Legionellen dann zwar lebensfähig, vermehren sich aber nicht mehr. Ab einer Temperatur von 55 °C kommt es dann zur Abtötung der Legionellen.

Es den Legionellen ungemütlich machen

So soll Kaltwasser immer eine Temperatur von weniger als 25 °C haben und Warmwasser immer eine von mehr als 55 bzw. 60 °C (hierzu gibt es unterschiedliche Vorgaben). Insbesondere bei Kaltwasser kann die o.a. Forderung aber nicht immer erfüllt werden, wenn das Wasser zum Beispiel zu lange in den Leitungen steht, also stagniert, und sich hierbei mit der Zeit aufwärmt. Dann kann es bei hohen Außentemperaturen dazu kommen, dass das (Kalt)Wasser zu warm wird. Andererseits kann sich Warmwasser durch Stagnation abkühlen. Es können dabei Temperaturbereiche erreicht werden, in denen Legionellen wieder lebens- und vermehrungsfähig sind. Durch eingeschleifte Leitungen erhofft man sich daher, länger andauernde Stagnationsperioden zu verkürzen und (bei Kaltwasser) den erwärmten Leitungsinhalt, der womöglich die Lebensbedingungen für die Legionellen fördert (siehe oben), öfter gegen kaltes Frischwasser auszutauschen.

Was sagen die allgemein anerkannten Regeln der Technik?

Unter den „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ sind laut des BVerwG (Beschluss vom 30.09.1996, 4 B 175/96, BauR 1997, 290-291) diejenigen Prinzipien und Lösungen zu verstehen, die in der Praxis erprobt und bewährt sind und sich bei der Mehrheit der Praktiker durchgesetzt haben. Zudem muss eine technische Regel in der Wissenschaft als theoretisch richtig gelten. Es ist damit also stets eine Anerkennung in Theorie und Praxis erforderlich (siehe Leuschner, M.: Was sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik?, Der Bausachverständige 4/2019, 54-56).

Keine Anerkennung in der Praxis

Nimmt man die o.a. Definition her, so fällt es schwer, das Durchschleifen von Trinkwasserleitungen in Form einer technischen Installation als eine allgemein anerkannte Regel der Technik zu sehen. Es findet sich hierüber zwar die eine oder andere Fundstelle in der Fachliteratur, doch darüber, dass sich das Einschleifen von Rohrleitungen als technische Lösung am Markt durchgesetzt hätte, kann nicht die Rede sein. Die Anerkennung in der Praxis (siehe oben) ist damit nicht gegeben. Allenfalls könnte man sagen, dass sich das Einschleifen von Rohrleitungen in Küchen und Badezimmern, in denen es mehrere Zapfstellen gibt, zunehmend durchsetzt. Hier macht das Einschleifen auch Sinn, denn auf Grund der direkten Nachbarschaft der einzelnen Zapfstellen sind die Rohrschleifen kurz und es kommt häufiger zu einem Wasserfluss. Anders ist das, wenn man beispielsweise weit entfernte Außenzapfstellen einschleifen will.

Was sagen die Normen und Regelwerke?

Auch in den Normen und in den Regelwerken der Fachverbände findet sich kein Wort zum Einschleifen von Rohrleitungen. Es steht zwar in der DIN EN 806-2 („Technische Regeln für Trinkwasser­-Installationen – Teil 2: Planung“) geschrieben, dass eine „Trinkwasser-Installation … so zu planen (ist), dass … stagnierendes Wasser vermieden“ wird. Des Weiteren heißt es in der DIN EN 806-2, dass „Entnahmestellen für geringe Entnahmen oder seltene Benutzung … nicht am Ende einer langen Leitung eingebaut werden (dürfen)“. Was in diesem Zusammenhang „lang“ bedeutet, wird allerdings nicht näher ausgeführt.
In der DIN EN 806-4 („Technische Regeln für Trinkwasser-­Installationen – Teil 2: Installation“) heißt es dann noch, dass „Rohrleitungen … so anzuordnen (sind), dass die Stagnation verringert wird“. Schließlich steht in der DIN 1988-200 („Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen – Teil 200: Installation Typ A (geschlossenes System) – Planung, Bauteile, Apparate, Werkstoffe; Technische Regel des DVGW“), dass „Umgehungsleitungen, die zu Stagnation führen, unzulässig (sind)“.

Die Normen und Regelwerke sind zu unpräzise

Letztendlich sind die Ausführungen in den o.a. Normen zu unpräzise, als dass man hieraus ableiten könnte, dass man Leitungen stets einschleifen sollte. Denn allein zum Beispiel die Formulierung, dass „stagnierendes Wasser vermieden“ werden soll, zeigt die ganze Ungenauigkeit. Denn es kommt im Grunde genommen fortwährend zu Stagnationen, denn Zapfstellen werden – auch in Haushaltungen – relativ selten genutzt. Den allergrößten Teil des Tages ruht das Wasser in den Leitungen. Auch in eingeschleiften Rohrleitungen stagniert das Wasser die allermeiste Zeit.

Problematisch soll es nach vier Stunden Stagnation werden

Folgt man einer Empfehlung des Umweltbundesamtes („Trinkwasser aus dem Hahn“, Berlin 2020), dann soll man bereits nach vier Stunden das Stagnationswasser nicht mehr zum Trinken oder zur Speisenzubereitung verwenden. Man soll in diesem Fall das Stagnationswasser ablaufen lassen. Wenn es also gemäß Umweltbundesamt nach vier Stunden schon zu einem Problem durch stagnierendes Wasser kommen kann, dann nützen auch eingeschleifte Leitungen nichts. Denn auch in eingeschleiften Leitungen wird das Wasser die allermeiste Zeit länger als vier Stunden stagnieren. Es ist ja wie gesagt nicht so, dass in eingeschleiften Leitungen das Wasser permanent bewegt wird.

Das Umweltbundesamt äußert sich nicht zu eingeschleiften Leitungen

Vermeidung von Risiken durch stagnierendes Wasser (Umweltbundesamt)

Wie bei den Normen und Regelwerken findet sich in den Ausführungen des Umweltbundesamtes kein Wort zu eingeschleiften Leitungen. In der nebenstehenden Abbildung ist zum Beispiel eine Grafik des Umweltbundesamtes zu sehen zur Vermeidung von Risiken durch stagnierendes Wasser. Eingeschleifte Leitungen sind hier nicht zu erkennen. Alle Zapfstellen werden hier über Stichleitungen versorgt.

Empfehlung zur Vermeidung von Rückverkeimung

Die einzige technische Empfehlung, die vom Umweltbundesamt gegeben wird, ist die, dass „dauerhaft unzureichend oder gar nicht genutzte Leitungsabschnitte im Zweifel vom übrigen Leitungsnetz durch das Schließen des zugehörigen Absperrventils vorübergehend oder ganz abgetrennt werden“. Diese Empfehlung wird ausgesprochen, da die potenzielle Verkeimung in einem Leitungsabschnitt mit Stagnation auf das übrige Leitungsnetz zurückschlagen kann (die so genannte „Rückverkeimung“). Daher der Hinweis auf die Abtrennung dieser Leitungsabschnitte.

Die Verweilzeit wird vergrößert

Was bei eingeschleiften Rohrleitungen unbedingt zu beachten ist, ist die Tatsache, dass auf Grund der teils langen Rohrleitungen die Verweilzeit des Wassers vergrößert wird. Das wiederum führt zu längerer Stagnation, weshalb zu lange Rohrleitungen auch kontraproduktiv zur guten Absicht, Stagnation zu vermeiden, sein kann.

Es kommt auch auf den Einzelfall an

Ein häufig auftretendes Problem sind beispielsweise lange Stichleitungen zu Außenzapfstellen (siehe oben). Oftmals verlaufen diese Stichleitungen aber durch Kellerbereiche. Und da muss man sich fragen, ob es in einem Keller zu Temperaturen kommen kann, die oberhalb von 25 °C liegen können. Denn nur dann kann es zur Verkeimung kommen. Ein anderer hier zu begutachtender Fall betraf eine Stichleitung zur Nachspeisung einer Heizungsanlage. Heizungswasser dient aber nicht zu Trinkwasserzwecken, so dass eine Verkeimung in einer solchen Stichleitung nicht unbedingt vermieden werden muss. Allenfalls die Vermeidung einer von einer solchen Leitung möglicherweise ausgehenden Rückverkeimung wäre beachtenswert. Ein solches Problem braucht man aber nicht unbedingt mit einer eingeschleiften Rohrleitung zu lösen. So sollte man immer den jeweiligen Einzelfall betrachten und entsprechend bewerten.

Das Ergebnis der Betrachtungen

Was eingeschleifte Rohrleitungen angeht, kann man zum jetzigen Zeitpunkt das Folgende sagen:

  • Eingeschleifte Rohrleitungen zählen (noch) nicht zu den allgemein anerkannten Regeln der Technik
  • Auch in eingeschleiften Rohrleitungen stagniert das Wasser die überwiegende Zeit.
  • Lange Rohrleitungen widersprechen der guten Absicht nach kurzen Stagnationszeiten.
  • Es dürfte auf den jeweils gegebenen Anwendungsfall ankommen anstatt auf eine pauschale Vorgabe.