Begutachtung von Frostschäden

Was uns im Sachverständigenbüro Dr. Hövelmann & Rinsche regelmäßig als Schadensart begegnet, sind Frostschäden. Durch solche Frostschäden können teilweise immense Schäden an Gebäuden entstehen, da es bei einem Frostschaden zu Austritten von Leitungswasser kommen kann. Und dieses ausgetretene Leitungswasser vermag eine Gebäudesubstanz entsprechend zu schädigen bzw. einen entsprechenden Wasserschaden zu erzeugen. Häufig wird aber von den Geschädigten eines Frostschadens bestritten, dass ein solcher vorliegt. Deshalb ist es enorm wichtig, eine Begutachtung so durchzuführen, dass Frostschäden gegebenenfalls auch bewiesen werden können.

 

Wie erkennt man einen Frostschaden?

Dass ein Frostschaden vorliegen könnte, kann man generell an Hand der folgenden Kriterien erkennen:

 

  • Schadenbild
  • Witterungsbedingungen
  • örtliche Umstände

Bei einem Frostschaden liegen typische Schadenbilder vor

Erste deutliche Hinweise auf einen möglicherweise vorliegenden Frostschaden sind die jeweiligen Schadenbilder. Diese stellen sich zum Beispiel dar

 

  • als aufgeplatzte Leitungen,
  • als aufgeplatzte Heizkörper oder auch als
  • auseinandergeschobene Rohrverbindungen.

In den folgenden beiden Abbildungen sieht man als Beispiele zwei aufgeplatzte Leitungen, so wie sie nur unter Frosteinwirkung entstehen können. Das sind zwei äußerst typische Schadenbilder für einen unter Frost entstandenen Schaden.

 

Zwei äußerst typische Schadenbilder sieht man auch darunter, nämlich einerseits eine auseinander geschobene Rohrverbindung (links) und andererseits einen aufgeplatzten Heizkörper (rechts).

 

Frostschäden an Rohrleitungen
Frostschäden an einer Rohrverbindung und an einem Heizkörper

 

Warum platzen Rohrleitungen bei Frost?

Voraussetzung dafür, dass Rohrleitungen unter Frosteinwirkung platzen können, ist, dass die Rohrleitungen mit Wasser gefüllt sind. Weiterhin besteht eine Voraussetzung darin, dass das Wasser in den Leitungen stagniert. Dass es also nicht zu Fließbewegungen kommt. Wenn das beides gegeben ist und Frostbedingungen herrschen, dann gefriert das Wasser innerhalb der Rohrleitungen, das heißt, dass es vom flüssigen Zustand in den festen Zustand (Eis) übergeht. Hierbei dehnt sich das Wasser aus; es nimmt ein größeres Volumen an. Und während es zunehmend erstarrt, entstehen – da ja eigentlich nicht genug Platz in einer Rohrleitung für größere Wasservolumina vorhanden ist – in mit Wasser gefüllten Rohrleitungen solch hohen Drücke („Erstarrungsdrücke“ genannt), die die Rohrleitungen zum Platzen bringen können.

 

Ist eine Rohrleitung frostbedingt aufgeplatzt, erfolgt durch die entstandene Öffnung in der Regel aber erst einmal kein Wasseraustritt. Das gefrorene Wasser bildet einen Eispropfen, der die Öffnung temporär noch verschließt. Erst wenn die Temperaturen wieder angestiegen sind und das Eis auftaut, tritt Wasser aus.

 

Für einen Frostschaden muss es kalt gewesen sein

Damit sich ein Frostschaden ereignen kann, müssen Frostbedingungen vorherrschen. Das heißt, dass die Lufttemperaturen unterhalb der Frostgrenze gelegen haben müssen, also nahe bzw. unterhalb von 0 °C. So werten wir hier im Sachverständigenbüro Dr. Hövelmann & Rinsche, immer wenn ein potenzieller Frostschaden zu untersuchen ist, die Temperaturen aus, die im zeitlichen Vorfeld des Schadens vorgelegen haben.

 

Die nachfolgende Abbildung zeigt zum Beispiel die Ganglinien für die Lufttemperaturen in Aachen für den Zeitraum 22.12.2024 bis 18.01.2025 (erstellt über Wetterkontor). Es ist zu erkennen, dass etwa ab dem 09.01.2025 die Tiefstwerte für die Temperaturen unterhalb von 0 °C gefallen sind. Und auch die Mittelwerte lagen im Bereich der Frostgrenze. Das sind Bedingungen, die einen Frostschaden potenziell begünstigen.

 

Temperaturganglinien zur Untersuchung von Frostschäden

 

Mit den örtlichen Umständen sind diejenigen Umstände gemeint, die dazu führen, dass die niedrigen Temperaturen tatsächlich die vollgefüllte Rohrleitung, in der das Wasser stagniert, auch erreichen. In der Regel ist das dann der Fall, wenn ein Haus oder eine Wohnung nicht beheizt wird. Dass also eine Auskühlung stattfindet. Eine Ausnahme sind beheizte Häuser, in denen aber Rohrleitungen nicht frostsicher verlegt worden sind, zum Beispiel in nicht gedämmten Kniestöcken bzw. Drempeln im Dachgeschoss. Meistens werden aber nicht beheizte Häuser von Frostschäden heimgesucht.

 

Gründe für eine Auskühlung von Häusern

In den meisten Fällen sind diejenigen Häuser von Auskühlungen betroffen, die nicht mehr bewohnt sind. Dann wird schlichtweg die Heizung ausgestellt, nach dem Motto: keine Bewohner – keine Heizung. Im Falle von Ölheizungen kann es auch sein, dass nicht bewohnte Häuser zwar anfangs beheizt worden sind, aber die Heizung ausfällt wegen Ölmangels. Dass man also versäumt hat, leer gewordene Öltanks nachzufüllen. In einigen Fällen waren jedoch bei von uns begutachteten Frostschäden Ölleitungen nicht frostsicher verlegt, also die Leitungen von den Tanks zu den Heizanlagen. Diese Ölleitungen sind dann eingefroren bzw. flockte das Heizöl aus, was zu Verstopfungen führte, so dass kein Heizöl mehr nachkam.

 

Obliegenheiten von Versicherungsnehmern

Ist ein Haus oder eine Wohnung gegen Frostschäden versichert, so müssen Versicherungsnehmer diesbezüglich bestimmte Obliegenheiten erfüllen. Sie sind gemäß der Allgemeinen Versicherungsbedingungen verpflichtet, „in der kalten Jahreszeit alle Gebäude und Gebäudeteile zu beheizen und dies genügend häufig zu kontrollieren oder dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten“. Gerade Letzteres hat eine große Bedeutung. Denn wenn man in nicht genutzten Häusern alles Leitungswasser ablässt, kann auch trotz einer etwaigen Nicht-Beheizung kein Forstschaden eintreten. Denn ohne Wasser kann es nicht zum Einfrieren kommen.

 

Das Sachverständigenbüro Dr. Hövelmann & Rinsche untersucht Frostschäden

Wie ausgeführt sind detaillierte Untersuchungen erforderlich um das etwaige Vorliegen eines Frostschadens detektieren zu können. Diesbezüglich kann das Sachverständigenbüro Dr. Hövelmann & Rinsche auf langjährige und erfolgreiche Erfahrungen zurückblicken. Hier geht zur Website für etwaige Anfragen: Sachverständigenbüro Dr. Hövelmann & Rinsche.