Schäden und Mängel an Rohrleitungen

Die Sachverständigen und Gutachter von Dr. Hövelmann & Rinsche begutachten auch immer wieder Schäden und Mängel im Bereich Rohrleitungsbau. Hierzu gehören die unterschiedlichsten Anwendungen wie zum Beispiel der Rohrleitungsbau für industrielle Anlagen, Rohrleitungen für die Versorgung mit Fernwärme, Druckleitungen für die öffentliche Abwasserentsorgung, aber auch der Rohrleitungsbau für die technische Ausrüstung von Gebäuden. Nachfolgend berichten wir von zwei sehr interessanten Beispielen aus unserer Gutachter-Praxis.

Abgestürzte Rohrleitungen

Häufig haben es die Sachverständigen und Gutachter von Dr. Hövelmann & Rinsche mit abgestürzten Rohrleitungen zu tun. In diesem Beispiel war in einer neu gebauten Produktionsstätte für die Herstellung von medizinischen Geräten auch eine Rohrleitungsanlage für die Versorgung der Produktion mit Kühlwasser installiert worden. Hierfür wurden Edelstahlleitungen mit der Werkstoffkennung 304L (AISI) bzw. 1.4307 (EN) und der Dimension 273,00 x 3,00 verwendet. Bereits kurze Zeit nach der Inbetriebnahme stürzte eine dieser Rohrleitungen ab, nämlich die Kühlwasser-Vorlaufleitung.
Abgestürzte Rohrleitung

Der Absturz der Rohrleitung verursachte Schäden

Die nebenstehende Abbildung zeigt die abgestürzte Rohrleitung. Sie wurde bei dem Absturz beschädigt. Daneben kam es zu Sachschäden an betrieblichen Einrichtungen, auf die die Rohrleitung hinabstürzte. Des Weiteren kam es zu einem Ausfall der Kühlwasserversorgung, was einen Produktionsausfall nach sich zog bzw. einen entsprechenden Betriebsunterbrechungsschaden.

Die abgestürzte Rohrleitung war an der Decke abgehängt

Die abgestürzte Kühlwasser-Vorlaufleitung war an der Decke des Technikgeschosses verlegt bzw. war sie dort mittels so genannter „Rohrhalterungen“ abgehängt. Die Rohrhalterungen bestehen dabei vorliegend aus mehreren Elementen, nämlich zunächst aus so genannten „Rohrschellen“, die die abzuhängenden Rohrleitungen in bestimmten Abständen umschließen. Die Rohrschellen wiederum sind mit so genannten „Stababhängern“ verbunden. Die Stabhänger sind in so genannte „Gelenkträgerklammern“ eingehängt, die an den Stahlträgern der Deckenkonstruktion befestigt sind.

Eine der Rohrhalterungen war unterdimensioniert

Die empfohlene maximale Last für die o.a. Gelenkträgerklammern beträgt 2,5 kN. An einer Stelle war die Last – vorliegend bestehend aus den Gewichtskräften der Rohrleitung und des in ihr transportierten Mediums (Wasser) – aber größer als die maximale Last. Aus diesem Grund versagte die Gelenkträgerklammer; sie brach. Dies führte zu einer Kettenreaktion. Denn nun kam es auch zu Überlastungen anderer Gelenkträgerklammern, weil diese plötzlich ebenfalls jeweils einer größeren Last ausgesetzt waren. Die Schadensursache bzw. die anfängliche Überlastung kam dadurch zu Stande, weil die Abstände für die Rohrhalterungen zu groß gewählt worden waren. Hierdurch entfiel ein zu großer Gewichtsanteil auf die später gebrochene Gelenkträgerklammer.

Unterschätzte Längendehnung von Rohrleitungen

Üblicherweise werden Rohrleitungen in „kaltem“ Zustand verlegt, das heißt bei Umgebungsbedingungen. Warmgehende Rohrleitungen, die also später erwärmte oder heiße Medien transportieren, dehnen sich im Betriebszustand aber wegen des Temperatureinflusses aus. Die Längenausdehnung ΔL lässt sich dabei mit folgender Formel berechnen:

 

Δ𝐿 = 𝛼 ⋅ 𝐿0 ⋅ Δ𝑇

 

mit:

 

Δ𝐿: Längenänderung
𝛼: Längenausdehnungskoeffizient (abhängig vom Material)
𝐿0: Ursprüngliche Rohrlänge
Δ𝑇: Temperaturänderung
Dehnungsbögen zum Ausgleich von Längendehnungen bei Rohrleitungen

Längendehnungen von Rohrleitungen sind auszugleichen

Die Längendehnung von Rohrleitungen ist bereits in der Planung durch eine entsprechende Stressberechnung zu berücksichtigen. Es sind Maßnahmen zu ergreifen, um die Längendehnungen auszugleichen, zum Beispiel durch

 

  • Kompensatoren
  • Dehnungsbögen
  • Gleitlager
  • entsprechend dimensionierte Festpunkte bzw. Festlager, die die Kräfte der Längendehnung aufnehmen
  •  

    In der nebenstehenden Abbildung sind als ein Beispiel für den möglichen Ausgleich von Längendehnungen bei Rohrleitungen Dehnungsbögen zu sehen (Quelle: HINE AG).

     

    Eine Fernwärmeleitung war falsch berechnet worden

    In diesem Beispiel war eine 5 km lange Fernwärmeleitung verlegt worden (2,5 km Vorlauf plus 2,5 km Rücklauf). Sie war zuvor als eine Rohrleitung mit verschweißten Verbindungen berechnet worden. Als Verlegetemperatur wurden 10 °C zu Grunde gelegt, für den Betrieb 105 °C. Für den Ausgleich der Längendehnungen wurden Festlager und Kompensatoren vorgesehen. Bei der Stressberechnung hatte man jedoch nicht beachtet, dass die Verbindungen zwischen den einzelnen Rohrstangen, aus denen die Fernwärmeleitung zusammengebaut wurde, nicht verschweißt werden sollten. Die Verbindungen sollten mit zu verschraubenden Rohrkupplungen hergestellt werden.

    Rohrkupplungen sind nicht starr

    In den Rohrkupplungen sind Dichtungen eingebaut. Im vorliegenden Fall solche, bei denen ein radial umlaufender Dichtungssteg zwischen die Stirnseiten der Rohrstangenenden platziert wird. Direkt zu Anfang des Betriebs der Fernwärmeleitung wurden diese Dichtungsstege abgequetscht, was zu entsprechenden Schäden geführt hat. Die Abquetschung der Dichtungsstege kam dabei durch die Längendehnung der Rohrstangen zu Stande. Sie dehnten sich nämlich in die Rohrkupplungen aus. Dort war offenbar der Widerstand bei der Längendehnung geringer als in den Kompensatoren. Das heißt, dass die Längendehnung zuerst in den Rohrkupplungen stattfand und erst dann in den Kompensatoren. Weiterhin kam es in bestimmten Rohrkupplungen, für die bis zu einem bestimmten Maß axiale Abwinkelungen zulässig sind, zu Undichtigkeiten. Hier wurden auf Grund der in den Rohrkupplungen stattfindenden Längendehnungen die zulässigen Abwinkelungen überschritten.

     

    Für Anfragen zur Begutachtung von Schäden und Mängeln an Rohrleitungen besuchen Sie bitte die Website des Sachverständigen- und Gutachterbüros Dr. Hövelmann & Rinsche.

    Grundlagen für einen erfolgreichen Regress von Versicherungen

    Schadensverantwortlichkeit und Regress

    Wenn eine Versicherung in den Leistungsfall geraten ist, das heißt, wenn ein versicherter Schaden vorliegt, dann stellt sich die Frage, wer für den Schaden verantwortlich ist. Denn wenn die Schadensverantwortlichkeit geklärt ist, besteht die Möglichkeit auf einen Regress.

     

    Mit einem Regress wird dabei eine Rückforderung bezeichnet, die eine Versicherung gegenüber einem Dritten geltend machen kann – nämlich dem Schadensverursacher -, nachdem sie zunächst für einen Schaden aufgekommen ist.

    Regress-Forderungen werden oft abgelehnt

    In der Regel werden Regress-Forderungen seitens der Schadensverantwortlichen aber abgelehnt. Üblicherweise wird alles bestritten, was mit dem Schaden zusammenhängt: der Schadenablauf, die Schadenursache, die Schadenhöhe und schließlich die Verantwortlichkeit. In den meisten Fällen muss eine Versicherung einen Regress daher über ein Gericht einfordern, das heißt, dass in entsprechende Rechtstreitigkeiten eingetreten wird; die Verantwortlichen für einen Schaden werden verklagt.
    Vor Gericht ist ein Regress nur erfolgreich, wenn Beweise vorliegen.

    Bei einem Regress zählt der Beweis

    Was allein vor Gericht bei einem Rechtsstreit zählt, ist der Beweis. Also der Nachweis, dass eine bestimmte Aussage, Behauptung, Annahme oder Gegebenheit wahr ist, belegt durch Fakten, Argumente oder nachvollziehbare Herleitungen. Im Speziellen dient ein Beweis dazu, vor Gericht zu zeigen, dass ein bestimmter Sachverhalt zutrifft. In diesem Fall kann das Bestreiten einer Schadensverantwortlichkeit von der Versicherung abgewehrt werden.

    Ein Gutachten als Beweis

    Neben Zeugenaussagen werden Beweise vor Gericht in fast allen Fällen in Form von Gutachten vorgetragen. Und diese Gutachten müssen hieb- und stichfest sein, die Herleitungen unangreifbar und die Schlussfolgerungen plausibel und glaubhaft. Daher sind in solchen Gutachten die Schadenabläufe, die Schadenursachen und die Schadenverantwortlichkeiten vollständig und beweissicher darzustellen. Dies erfordert eine gewisse Schreibkompetenz sowie Erfahrung im Schadenmanagement und vor Allem aber im Hinblick auf Gerichtsprozesse. Diese Erfahrung liegt beim Sachverständigen- und Gutachterbüro Dr. Hövelmann & Rinsche definitiv vor. Denn insbesondere der Sachverständige Dr. Hövelmann blickt auf eine mittlerweile 30-jährige Tätigkeit als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger zurück. Seit 30 Jahren ist er also als Gerichtsgutachter tätig. Daher ist ihm bekannt, wie Gutachten aufzubauen sind, damit sie in einem gerichtlichen Rechtsstreit bestehen können. Diese Erfahrung hat Herr Dr. Hövelmann an seine Mitarbeiter weitergegeben.

    Die Beweiserhebung ist der Schlüssel

    Um schlagkräftige Gutachten für erfolgreiche Regresse erstellen zu können, bedarf es einer entsprechenden vorgelagerten Beweiserhebung. Und das heißt, dass ein Schaden lückenlos aufzuklären ist. Hierfür sind zum Teil akribische Arbeiten am Schadenort und weitreichende Recherchen erforderlich bis hin zu wissenschaftlichen Untersuchungen. All dies vermag das Sachverständigen- und Gutachterbüro Dr. Hövelmann & Rinsche zu leisten. Wir können diesbezüglich auf unzählige erfolgreiche Regresse verweisen. Ein Grund, warum uns Versicherungen immer wieder vertrauen, wenn es darum geht, für sie das Geld zurückzuholen.

    Grundlagen für einen erfolgreichen Regress

    Die Grundlagen für einen erfolgreichen Regress von Versicherungen sind also:

     

  • Erfahrung und Kompetenz der Sachverständigen und Gutachter
  • lückenlose Beweiserhebung
  • gerichtsfeste Gutachten
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    Für Anfragen besuchen Sie bitte die Website des Sachverständigen- und Gutachterbüros Dr. Hövelmann & Rinsche.