Wenn einer öffentlichen Kanalisation zum Beispiel bei einem Starkregen so viel Wasser zugeführt wird, dass sie nicht mehr in der Lage ist, dieses Wasser vollständig abzuführen, kann sich ein Rückstau ereignen. Hierbei kann sich das Wasser aus der öffentlichen Kanalisation in die Anschlusskanäle der Häuser und in diese zurückdrücken. Das Wasser tritt dann in den Häusern an denjenigen Wasserabläufen oder offenen Stellen aus, die unterhalb der Rückstauebene liegen.
Wo liegt die Rückstauebene?
Unter einer „Rückstauebene“ ist diejenige Höhenlage zu verstehen, bis zu der Wasser in einer Entwässerungsanlage ansteigen kann. Rückgestautes Wasser kann also nicht höher steigen als das Niveau der Rückstauebene. Im Allgemeinen gilt dabei die Höhenlage der Straßenoberkante als Rückstauebene. Dies deshalb, weil in der Kanalisation ansteigendes Wasser über die in der Regel gelochten Deckel der mit der Kanalisation verbundenen Schächte sowie über die Straßenabläufe austreten und über die Straßenoberfläche abfließen kann. Allerdings ist diese Definition zuweilen zu unscharf. Es kommt auch auf die jeweiligen örtlichen Verhältnisse an, siehe zum Beispiel hier: Wo liegt sie nun, die Rückstauebene?.
Rückstaugefährdete Wasserabläufe sind gegen Rückstau zu sichern>
Aus Wasserabläufen oder sonstigen offenen Stellen in einer Entwässerungsanlage, die unterhalb der Rückstauebene liegen, kann in einem Gebäude im Rückstaufall Wasser prinzipiell austreten. Aus diesem Grund sind solche Stellen grundsätzlich gegen Rückstau zu sichern.
Eine Rückstauklappe für Schmutzwasser ist nicht zulässig
Die Sicherung gegen Rückstau muss aber mit geeigneten technischen Mitteln erfolgen. In einer Leitung, in der beispielsweise Schmutzwasser abgeführt wird, ist dabei eine einfache Rückstauklappe nicht zulässig. Denn hierbei besteht die Gefahr, dass sich Feststoffe aus dem Schmutzwasser in den Bereich der Klappe legen, so dass diese wegen den gebildeten Ablagerungen nicht mehr vollständig schließt. So auch in diesem Fall, wie die Abbildung zeigt. Hier kam es zu einem Rückstauschaden, weil die Rückstauklappe beim Rückstau nicht geschlossen war.
Bei Schmutzwasser ist auf eine Rückstauklappe kein Verlass
Einfache Rückstauklappen sind weit verbreitet, weil sie relativ kostengünstig sind. Sie wiegen Hauseigentümer aber in nur trügerische Sicherheit, wenn die Rückstauklappen Leitungen mit Schmutzwassertransport absichern sollen.
Eine Zustandsbewertung von technischen Anlagen oder Bauwerken wird bei den Sachverständigen und Gutachtern von Dr. Hövelmann & Rinsche immer dann nachgefragt, wenn zum Beispiel eine Wertermittlung durchzuführen ist oder eine Prognose zum sinnvollen Weiterbetrieb von Anlagen. Der erste Schritt bei einer Zustandsbewertung ist dabei in der Regel die visuelle Inspektion. Diese gibt mitunter Aufschluss über etwaig vorhandene Mängel oder Schäden, die in die Bewertungen mit einfließen.
Drohnen erreichen auch schwer zugängliche Stellen
Ein Problem bei der visuellen Inspektion kann aber immer dann auftreten, wenn es zu inspizierende Bereiche an den Anlagen und Bauwerken gibt, die nur schwer zugänglich sind. Oder wenn für deren Zugänglichkeit entsprechend aufwändige Maßnahmen wie Einrüstungen und dergleichen durchzuführen wären. In speziellen Fällen können hierbei aber Drohnen helfen. Geübte Piloten vermögen nämlich ihre Drohnen an Stellen fliegen zu lassen, deren Erreichbarkeit sonst womöglich nicht gegeben wäre. Oder wie gesagt nur mit einem entsprechenden Aufwand. Das Sachverständigenbüro Dr. Hövelmann & Rinsche lässt tatsächlich dann und wann Drohnen für sich fliegen. Über zwei diesbezügliche Projekte soll hier einschließlich der hierbei gemachten Erfahrungen beispielhaft berichtet werden.
Innen-Inspektion eines Silos mittels Drohnen
Im ersten hier zu erwähnenden Fall ging es um ein Silo eines lebensmittelverarbeitenden Betriebs, in dem Kochsalz gelagert wird. Das Silo besteht dabei aus Edelstahl, zeigte aber auf der Produktseite, das heißt an seiner Innenseite, Korrosionserscheinungen. Um das Ausmaß der Korrosion und damit der Schäden feststellen zu können, war das Silo von innen aus zu inspizieren. Es bestand jedoch keine Möglichkeit für einen sicheren Einstieg und eine lückenlose Inaugenscheinnahme aller Innenbereiche des Silos. Daher wurde das Silo mit Drohnen beflogen.
Innerhalb des Silos herrschte eine gewisse Thermik
Die Inspektion bzw. Befliegung des Silos erfolgte, nachdem das Silo entleert worden war. Der Zugang zum Silo erfolgte dabei über ein Mannloch am Silokopf. Die nebenstehende Abbildung zeigt den Einflug einer der Drohnen in das Silo.
Beim Flug der Drohnen durch das Silo trat eine Besonderheit auf. Der Pilot der Drohnen hatte nämlich Schwierigkeiten, die Drohnen während ihrer Flüge in Balance zu halten. Eine solche Balance ist aber erforderlich, um gute Aufnahmen vom zu inspizierenden Objekt zu erhalten. Wackeln die Drohnen nämlich zu stark, ermöglichen die Videobilder keine ausreichende Begutachtung.
Grund für die Probleme war eine spezielle Thermik innerhalb des Silos. Diese Thermik wirkte sich auf das Flugverhalten der Drohnen aus. Sie waren unter diesen Umständen nicht flugruhig zu halten.
Das Problem wurde dahingehend beseitigt, als dass ein weiteres Mannloch im Bereich des Silobodens geöffnet wurde. Hierdurch entstand ein „Durchzug“ innerhalb des Silos, der die schwierige Thermik-Lage beseitigte. Erst hiernach gelang es, die Drohnen während ihrer Flüge ruhig zu halten und eine aussagekräftige Innen-Inspektion durchzuführen.
Auch Stahltanks konnten beflogen werden
In einem anderen Fall ging es um vier sehr große und jahrzehntealte Stahltanks, in denen betriebliches Abwasser zwischengespeichert wurde und über deren Weiterbetrieb man sich nicht im Klaren war. Bereits von außen zeigten sich nämlich erste korrosiv bedingte Auflösungserscheinungen. Dies betraf insbesondere die Dachkonstruktionen. Man wollte daher wissen, ob die Stahltanks auch in Zukunft verwendet werden könnten. Oder ob sie außer Betrieb gehen mussten (einschließlich Abriss).
Ohne Drohnen wäre eine Inspektion der Stahltanks nicht gelungen
Es kam darauf an, die Stahltanks von innen aus zu inspizieren und insbesondere die Dachkonstruktionen einschließlich der zugehörigen Trägerelemente. Das Problem bestand jedoch darin, dass nur sehr kleine Mannlöcher für den jeweiligen Zugang zu den Stahltanks zur Verfügung standen. Es wäre damit nicht möglich gewesen, das Material für eine Einrüstung innerhalb der Stahltanks durch diese kleinen Mannlöcher in die Stahltanks hinein zu bringen. Um die Dachkonstruktion inspizieren zu können, mussten diese also zwangsläufig mit Drohnen beflogen werden.
Die Abbildung zeigt eine der Drohnen vor dem Einflug durch das Mannloch in einen der Stahltanks. Es war am Ende insgesamt möglich, die Dachkonstruktionen tatsächlich zu inspizieren. Die von den Kameras der Drohnen aufgenommenen Videos konnten sehr gut ausgewertet werden. Insbesondere war es möglich, den Fortschrittszustand der Korrosion an den jeweiligen Dachkonstruktionen festzustellen, was zu einer entsprechenden gutachterlichen Aussage eines Statikers führte.
Insgesamt war der Einsatz von Drohnen in den beiden beschriebenen Fällen sehr nützlich und auch erfolgreich. Die entsprechenden Befliegungen waren eine sehr kostengünstige Möglichkeit, ausreichend gutes Material für die Durchführung von Zustandsbewertungen zu erhalten.
Die Sachverständigen und Gutachter von Dr. Hövelmann & Rinsche begutachten auch immer wieder Schäden und Mängel im Bereich Rohrleitungsbau. Hierzu gehören die unterschiedlichsten Anwendungen wie zum Beispiel der Rohrleitungsbau für industrielle Anlagen, Rohrleitungen für die Versorgung mit Fernwärme, Druckleitungen für die öffentliche Abwasserentsorgung, aber auch der Rohrleitungsbau für die technische Ausrüstung von Gebäuden. Nachfolgend berichten wir von zwei sehr interessanten Beispielen aus unserer Gutachter-Praxis.
Abgestürzte Rohrleitungen
Häufig haben es die Sachverständigen und Gutachter von Dr. Hövelmann & Rinsche mit abgestürzten Rohrleitungen zu tun. In diesem Beispiel war in einer neu gebauten Produktionsstätte für die Herstellung von medizinischen Geräten auch eine Rohrleitungsanlage für die Versorgung der Produktion mit Kühlwasser installiert worden. Hierfür wurden Edelstahlleitungen mit der Werkstoffkennung 304L (AISI) bzw. 1.4307 (EN) und der Dimension 273,00 x 3,00 verwendet. Bereits kurze Zeit nach der Inbetriebnahme stürzte eine dieser Rohrleitungen ab, nämlich die Kühlwasser-Vorlaufleitung.
Der Absturz der Rohrleitung verursachte Schäden
Die nebenstehende Abbildung zeigt die abgestürzte Rohrleitung. Sie wurde bei dem Absturz beschädigt. Daneben kam es zu Sachschäden an betrieblichen Einrichtungen, auf die die Rohrleitung hinabstürzte. Des Weiteren kam es zu einem Ausfall der Kühlwasserversorgung, was einen Produktionsausfall nach sich zog bzw. einen entsprechenden Betriebsunterbrechungsschaden.
Die abgestürzte Rohrleitung war an der Decke abgehängt
Die abgestürzte Kühlwasser-Vorlaufleitung war an der Decke des Technikgeschosses verlegt bzw. war sie dort mittels so genannter „Rohrhalterungen“ abgehängt. Die Rohrhalterungen bestehen dabei vorliegend aus mehreren Elementen, nämlich zunächst aus so genannten „Rohrschellen“, die die abzuhängenden Rohrleitungen in bestimmten Abständen umschließen. Die Rohrschellen wiederum sind mit so genannten „Stababhängern“ verbunden. Die Stabhänger sind in so genannte „Gelenkträgerklammern“ eingehängt, die an den Stahlträgern der Deckenkonstruktion befestigt sind.
Eine der Rohrhalterungen war unterdimensioniert
Die empfohlene maximale Last für die o.a. Gelenkträgerklammern beträgt 2,5 kN. An einer Stelle war die Last – vorliegend bestehend aus den Gewichtskräften der Rohrleitung und des in ihr transportierten Mediums (Wasser) – aber größer als die maximale Last. Aus diesem Grund versagte die Gelenkträgerklammer; sie brach. Dies führte zu einer Kettenreaktion. Denn nun kam es auch zu Überlastungen anderer Gelenkträgerklammern, weil diese plötzlich ebenfalls jeweils einer größeren Last ausgesetzt waren. Die Schadensursache bzw. die anfängliche Überlastung kam dadurch zu Stande, weil die Abstände für die Rohrhalterungen zu groß gewählt worden waren. Hierdurch entfiel ein zu großer Gewichtsanteil auf die später gebrochene Gelenkträgerklammer.
Unterschätzte Längendehnung von Rohrleitungen
Üblicherweise werden Rohrleitungen in „kaltem“ Zustand verlegt, das heißt bei Umgebungsbedingungen. Warmgehende Rohrleitungen, die also später erwärmte oder heiße Medien transportieren, dehnen sich im Betriebszustand aber wegen des Temperatureinflusses aus. Die Längenausdehnung ΔL lässt sich dabei mit folgender Formel berechnen:
Längendehnungen von Rohrleitungen sind auszugleichen
Die Längendehnung von Rohrleitungen ist bereits in der Planung durch eine entsprechende Stressberechnung zu berücksichtigen. Es sind Maßnahmen zu ergreifen, um die Längendehnungen auszugleichen, zum Beispiel durch
Kompensatoren
Dehnungsbögen
Gleitlager
entsprechend dimensionierte Festpunkte bzw. Festlager, die die Kräfte der Längendehnung aufnehmen
In der nebenstehenden Abbildung sind als ein Beispiel für den möglichen Ausgleich von Längendehnungen bei Rohrleitungen Dehnungsbögen zu sehen (Quelle: HINE AG).
Eine Fernwärmeleitung war falsch berechnet worden
In diesem Beispiel war eine 5 km lange Fernwärmeleitung verlegt worden (2,5 km Vorlauf plus 2,5 km Rücklauf). Sie war zuvor als eine Rohrleitung mit verschweißten Verbindungen berechnet worden. Als Verlegetemperatur wurden 10 °C zu Grunde gelegt, für den Betrieb 105 °C. Für den Ausgleich der Längendehnungen wurden Festlager und Kompensatoren vorgesehen. Bei der Stressberechnung hatte man jedoch nicht beachtet, dass die Verbindungen zwischen den einzelnen Rohrstangen, aus denen die Fernwärmeleitung zusammengebaut wurde, nicht verschweißt werden sollten. Die Verbindungen sollten mit zu verschraubenden Rohrkupplungen hergestellt werden.
Rohrkupplungen sind nicht starr
In den Rohrkupplungen sind Dichtungen eingebaut. Im vorliegenden Fall solche, bei denen ein radial umlaufender Dichtungssteg zwischen die Stirnseiten der Rohrstangenenden platziert wird. Direkt zu Anfang des Betriebs der Fernwärmeleitung wurden diese Dichtungsstege abgequetscht, was zu entsprechenden Schäden geführt hat. Die Abquetschung der Dichtungsstege kam dabei durch die Längendehnung der Rohrstangen zu Stande. Sie dehnten sich nämlich in die Rohrkupplungen aus. Dort war offenbar der Widerstand bei der Längendehnung geringer als in den Kompensatoren. Das heißt, dass die Längendehnung zuerst in den Rohrkupplungen stattfand und erst dann in den Kompensatoren. Weiterhin kam es in bestimmten Rohrkupplungen, für die bis zu einem bestimmten Maß axiale Abwinkelungen zulässig sind, zu Undichtigkeiten. Hier wurden auf Grund der in den Rohrkupplungen stattfindenden Längendehnungen die zulässigen Abwinkelungen überschritten.
Wenn eine Versicherung in den Leistungsfall geraten ist, das heißt, wenn ein versicherter Schaden vorliegt, dann stellt sich die Frage, wer für den Schaden verantwortlich ist. Denn wenn die Schadensverantwortlichkeit geklärt ist, besteht die Möglichkeit auf einen Regress.
Mit einem Regress wird dabei eine Rückforderung bezeichnet, die eine Versicherung gegenüber einem Dritten geltend machen kann – nämlich dem Schadensverursacher -, nachdem sie zunächst für einen Schaden aufgekommen ist.
Regress-Forderungen werden oft abgelehnt
In der Regel werden Regress-Forderungen seitens der Schadensverantwortlichen aber abgelehnt. Üblicherweise wird alles bestritten, was mit dem Schaden zusammenhängt: der Schadenablauf, die Schadenursache, die Schadenhöhe und schließlich die Verantwortlichkeit. In den meisten Fällen muss eine Versicherung einen Regress daher über ein Gericht einfordern, das heißt, dass in entsprechende Rechtstreitigkeiten eingetreten wird; die Verantwortlichen für einen Schaden werden verklagt.
Bei einem Regress zählt der Beweis
Was allein vor Gericht bei einem Rechtsstreit zählt, ist der Beweis. Also der Nachweis, dass eine bestimmte Aussage, Behauptung, Annahme oder Gegebenheit wahr ist, belegt durch Fakten, Argumente oder nachvollziehbare Herleitungen. Im Speziellen dient ein Beweis dazu, vor Gericht zu zeigen, dass ein bestimmter Sachverhalt zutrifft. In diesem Fall kann das Bestreiten einer Schadensverantwortlichkeit von der Versicherung abgewehrt werden.
Ein Gutachten als Beweis
Neben Zeugenaussagen werden Beweise vor Gericht in fast allen Fällen in Form von Gutachten vorgetragen. Und diese Gutachten müssen hieb- und stichfest sein, die Herleitungen unangreifbar und die Schlussfolgerungen plausibel und glaubhaft. Daher sind in solchen Gutachten die Schadenabläufe, die Schadenursachen und die Schadenverantwortlichkeiten vollständig und beweissicher darzustellen. Dies erfordert eine gewisse Schreibkompetenz sowie Erfahrung im Schadenmanagement und vor Allem aber im Hinblick auf Gerichtsprozesse. Diese Erfahrung liegt beim Sachverständigen- und Gutachterbüro Dr. Hövelmann & Rinsche definitiv vor. Denn insbesondere der Sachverständige Dr. Hövelmann blickt auf eine mittlerweile 30-jährige Tätigkeit als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger zurück. Seit 30 Jahren ist er also als Gerichtsgutachter tätig. Daher ist ihm bekannt, wie Gutachten aufzubauen sind, damit sie in einem gerichtlichen Rechtsstreit bestehen können. Diese Erfahrung hat Herr Dr. Hövelmann an seine Mitarbeiter weitergegeben.
Die Beweiserhebung ist der Schlüssel
Um schlagkräftige Gutachten für erfolgreiche Regresse erstellen zu können, bedarf es einer entsprechenden vorgelagerten Beweiserhebung. Und das heißt, dass ein Schaden lückenlos aufzuklären ist. Hierfür sind zum Teil akribische Arbeiten am Schadenort und weitreichende Recherchen erforderlich bis hin zu wissenschaftlichen Untersuchungen. All dies vermag das Sachverständigen- und Gutachterbüro Dr. Hövelmann & Rinsche zu leisten. Wir können diesbezüglich auf unzählige erfolgreiche Regresse verweisen. Ein Grund, warum uns Versicherungen immer wieder vertrauen, wenn es darum geht, für sie das Geld zurückzuholen.
Grundlagen für einen erfolgreichen Regress
Die Grundlagen für einen erfolgreichen Regress von Versicherungen sind also:
Erfahrung und Kompetenz der Sachverständigen und Gutachter