Nützlich für die Zustandsbewertung: die Inspektion mit Drohnen

Eine Zustandsbewertung von technischen Anlagen oder Bauwerken wird bei den Sachverständigen und Gutachtern von Dr. Hövelmann & Rinsche immer dann nachgefragt, wenn zum Beispiel eine Wertermittlung durchzuführen ist oder eine Prognose zum sinnvollen Weiterbetrieb von Anlagen. Der erste Schritt bei einer Zustandsbewertung ist dabei in der Regel die visuelle Inspektion. Diese gibt mitunter Aufschluss über etwaig vorhandene Mängel oder Schäden, die in die Bewertungen mit einfließen.

Drohnen erreichen auch schwer zugängliche Stellen

Ein Problem bei der visuellen Inspektion kann aber immer dann auftreten, wenn es zu inspizierende Bereiche an den Anlagen und Bauwerken gibt, die nur schwer zugänglich sind. Oder wenn für deren Zugänglichkeit entsprechend aufwändige Maßnahmen wie Einrüstungen und dergleichen durchzuführen wären. In speziellen Fällen können hierbei aber Drohnen helfen. Geübte Piloten vermögen nämlich ihre Drohnen an Stellen fliegen zu lassen, deren Erreichbarkeit sonst womöglich nicht gegeben wäre. Oder wie gesagt nur mit einem entsprechenden Aufwand. Das Sachverständigenbüro Dr. Hövelmann & Rinsche lässt tatsächlich dann und wann Drohnen für sich fliegen. Über zwei diesbezügliche Projekte soll hier einschließlich der hierbei gemachten Erfahrungen beispielhaft berichtet werden.

Innen-Inspektion eines Silos mittels Drohnen

Im ersten hier zu erwähnenden Fall ging es um ein Silo eines lebensmittelverarbeitenden Betriebs, in dem Kochsalz gelagert wird. Das Silo besteht dabei aus Edelstahl, zeigte aber auf der Produktseite, das heißt an seiner Innenseite, Korrosionserscheinungen. Um das Ausmaß der Korrosion und damit der Schäden feststellen zu können, war das Silo von innen aus zu inspizieren. Es bestand jedoch keine Möglichkeit für einen sicheren Einstieg und eine lückenlose Inaugenscheinnahme aller Innenbereiche des Silos. Daher wurde das Silo mit Drohnen beflogen.
Inspektion eines Silos mittels Drohnen

Innerhalb des Silos herrschte eine gewisse Thermik

Die Inspektion bzw. Befliegung des Silos erfolgte, nachdem das Silo entleert worden war. Der Zugang zum Silo erfolgte dabei über ein Mannloch am Silokopf. Die nebenstehende Abbildung zeigt den Einflug einer der Drohnen in das Silo.

 

Beim Flug der Drohnen durch das Silo trat eine Besonderheit auf. Der Pilot der Drohnen hatte nämlich Schwierigkeiten, die Drohnen während ihrer Flüge in Balance zu halten. Eine solche Balance ist aber erforderlich, um gute Aufnahmen vom zu inspizierenden Objekt zu erhalten. Wackeln die Drohnen nämlich zu stark, ermöglichen die Videobilder keine ausreichende Begutachtung.

 

Grund für die Probleme war eine spezielle Thermik innerhalb des Silos. Diese Thermik wirkte sich auf das Flugverhalten der Drohnen aus. Sie waren unter diesen Umständen nicht flugruhig zu halten.

 

Das Problem wurde dahingehend beseitigt, als dass ein weiteres Mannloch im Bereich des Silobodens geöffnet wurde. Hierdurch entstand ein „Durchzug“ innerhalb des Silos, der die schwierige Thermik-Lage beseitigte. Erst hiernach gelang es, die Drohnen während ihrer Flüge ruhig zu halten und eine aussagekräftige Innen-Inspektion durchzuführen.

Auch Stahltanks konnten beflogen werden

In einem anderen Fall ging es um vier sehr große und jahrzehntealte Stahltanks, in denen betriebliches Abwasser zwischengespeichert wurde und über deren Weiterbetrieb man sich nicht im Klaren war. Bereits von außen zeigten sich nämlich erste korrosiv bedingte Auflösungserscheinungen. Dies betraf insbesondere die Dachkonstruktionen. Man wollte daher wissen, ob die Stahltanks auch in Zukunft verwendet werden könnten. Oder ob sie außer Betrieb gehen mussten (einschließlich Abriss).
Inspektion eines Stahlbehälters mittels Drohnen

Ohne Drohnen wäre eine Inspektion der Stahltanks nicht gelungen

Es kam darauf an, die Stahltanks von innen aus zu inspizieren und insbesondere die Dachkonstruktionen einschließlich der zugehörigen Trägerelemente. Das Problem bestand jedoch darin, dass nur sehr kleine Mannlöcher für den jeweiligen Zugang zu den Stahltanks zur Verfügung standen. Es wäre damit nicht möglich gewesen, das Material für eine Einrüstung innerhalb der Stahltanks durch diese kleinen Mannlöcher in die Stahltanks hinein zu bringen. Um die Dachkonstruktion inspizieren zu können, mussten diese also zwangsläufig mit Drohnen beflogen werden.

 

Die Abbildung zeigt eine der Drohnen vor dem Einflug durch das Mannloch in einen der Stahltanks. Es war am Ende insgesamt möglich, die Dachkonstruktionen tatsächlich zu inspizieren. Die von den Kameras der Drohnen aufgenommenen Videos konnten sehr gut ausgewertet werden. Insbesondere war es möglich, den Fortschrittszustand der Korrosion an den jeweiligen Dachkonstruktionen festzustellen, was zu einer entsprechenden gutachterlichen Aussage eines Statikers führte.

 

Insgesamt war der Einsatz von Drohnen in den beiden beschriebenen Fällen sehr nützlich und auch erfolgreich. Die entsprechenden Befliegungen waren eine sehr kostengünstige Möglichkeit, ausreichend gutes Material für die Durchführung von Zustandsbewertungen zu erhalten.

 

Für Anfragen zur Begutachtung von Schäden und Mängeln an technischen Anlagen und Bauwerken besuchen Sie bitte die Website des Sachverständigen- und Gutachterbüros Dr. Hövelmann & Rinsche.

Die Wertermittlung bei technischen Anlagen und Maschinen: es kommt auch auf den Markt an!

Bei der Wertermittlung bei technischen Anlagen und Maschinen geht es um Geld.

Eine Wertermittlung ist immer eine besondere Sache, weil das Ergebnis einer Wertermittlung stets diskussionswürdig ist. Das liegt daran, dass es keine allgemein verbindlichen Kriterien für die Ermittlung von Werten gibt. In dem sehr interessanten Artikel Was Bestandsanlagen wert sind des Rechtsanwalts Andreas Kleefisch kommt das ganz gut zum Ausdruck. Hier wird in Zusammenhang mit der Wertermittlung sogar von „Wildwest“-Zuständen gesprochen. Und das mag stimmen, denn Werte zu ermitteln ist sehr häufig einer subjektiven Betrachtung geschuldet. Objektive Kriterien finden sich wie gesagt wenige.

Warum werden Wertermittlungen durchgeführt?

Die Gründe, die Wertermittlungen bei technischen Anlagen und Maschinen auslösen, können vielfältig sein. In Gerichtsverfahren will man wissen, um welchen Betrag man streitet. Eine Bank will wissen, welche Kreditsicherheit geboten wird. Ein Unternehmenskäufer will im Rahmen einer Due Dilligence wissen, welcher Preis realistisch ist. Ein Steuerberater braucht Daten für steuer- und bilanzrechtliche Einordnungen. Der Insolvenzverwalter will wissen, welchen Wert die Konkursmasse hat. Oder weder Käufer noch Verkäufer kennen den zu zahlenden Preis für eine zu veräußernde Sache.

Der Markt entscheidet

Über allem steht der Markt. Denn es kommt immer darauf an, ob es potenzielle Käufer für eine Sache gibt oder gäbe. Denn es nützt der schönste Wert nichts, wenn keine Abnehmer vorhanden sind. Das gilt insbesondere für Sachen, die es nicht zu Zehntausenden gibt wie zum Beispiel Autos und Häuser, sondern beispielsweise Sonderanfertigungen von Anlagen und Maschinen, womöglich jeweils nur für einen einzigen Zweck bestimmt. Ein Förderband für Koks ist halt nur für Kokereien interessant, davon einmal abgesehen, dass Kokereien zum Zeitpunkt einer potenziellen Veräußerung auch noch Bedarf für ein Förderband haben müssten. Sehr plastisch dargestellt werden diese Zusammenhänge in der sehr amüsanten Fernsehsendung Bares für Rares. Diese Show sei jedem Wertermittler ans Herz gelegt. Denn hier sieht man das ganze Konfliktpotenzial im Dreierpack:

1. die Wertvorstellung von Verkäufern,
2. die Wertermittlung bzw. -schätzung von Experten bzw. Gutachtern und
3. der Markt bzw. die potenziellen Käufer, hier dargestellt durch Händler, die eine Ware nur bei einer Wiederverkaufsmöglichkeit und für einen bestimmten Preis abzunehmen bereit sind.

Die Werte, die sich aus den Vorstellungen der drei oben Beteiligten ergeben, unterscheiden sich in der Realität mitunter sehr deutlich voneinander. Und wenn es – unabhängig vom Wert oder Preis – keine Käufer gibt, gibt es auch keinen Verkauf, so wertvoll eine Sache für einen Verkäufer auch sein mag.

Bei der Wertermittlung kommt es auf den Marktwert an

Wie bei Bares für Rares ist es im richtigen Leben bzw. in der Geschäftswelt: Es geht im Grunde eigentlich immer um den Marktwert (bei Immobilien auch Verkehrswert genannt). Der Marktwert ist dabei laut des Wikipedia-Eintrags zum Marktwert derjenige Wert, der einem Wirtschaftsobjekt auf einem Markt durch den Marktpreis von den Marktteilnehmern beigemessen wird. Doch wie lässt sich der Marktwert ermitteln? Laut §9 Bewertungsgesetz (BewG) ist Bewertungen im Allgemeinen der gemeine Wert zugrunde zu legen. Hierzu wird im BewG dann ausgeführt, dass der gemeine Wert … durch den Preis bestimmt (wird), der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre.

Wieviel ist eine technische Anlage oder eine Maschine nun wert?

Folgt man dem BewG, dann ist zunächst die Beschaffenheit zu bestimmen bzw. zu bewerten. Ein reparaturanfälliges altes Schätzchen, das aus allen Löchern pfeift, ist dabei sicherlich weniger wert als eine neuwertige Maschine, die problemlos ihre Stückzahlen macht. Für die Bewertung der Beschaffenheit eignet sich beispielsweise das vom Institut für Sachverständigenwesen e.V. vorgeschlagene Verfahren zur Zeitwertberechnung. Der Zeitwert ist dabei definiert als der Wert einer Maschine oder Anlage unter Berücksichtigung ihres Alters und ihres Betriebszustandes, insbesondere der Abnutzung und der Instandhaltung, der Verwendung und Nutzung sowie der durchschnittlichen technischen Nutzungs- und Lebensdauer. Genau das, was die Beschaffenheit eben ausmacht. Aber was ist mit dem Preis, der laut BewG bei einer Veräußerung zu erzielen wäre? Nun, das dürfte von den jeweiligen Umständen abhängen. Denn für eine Veräußerung braucht man – siehe oben – auch einen Käufer bzw. einen Markt, auf dem man die zu bewertende Sache auch losschlagen kann. Fälle, bei dem ein Käufer, der eine gesamte Anlage kauft, um sie weiter zu betreiben oder eine Maschine, die der Käufer ohne Probleme in seinen Maschinenpark integrieren kann, sind da noch relativ einfach zu bewerten. Aber was ist mit dem bereits erwähnten Förderband für Koks? Der Aspekt eines nicht vorhandenen Marktes kann bei einer Wertermittlung leicht dazu führen, dass eine Anlage oder eine Maschine nicht nur nichts wert ist, sondern auch einen „negativen“ Wert hat, das heißt, dass man Kosten aufzuwenden hat, um die Sache im Fall der Fälle überhaupt loszuwerden, zum Beispiel auf dem Schrottplatz.

Sie interessieren sich für die Leistungen des Sachverständigen- und Gutachterbüros Dr. Hövelmann & Rinsche in Zusammenhang mit Wertermittlungen? Dann erfahren Sie hier mehr: Sachverständige und Gutachter für die Bewertung und Wertermittlung technischer Anlagen und Maschinen