Ausgetretenes Abwasser = Rohrbruch?
In unserem Sachverständigenbüro Dr. Hövelmann & Rinsche werden wir regelmäßig mit der Bewertung vermeintlicher Rohrbrüche beauftragt. Besonders bei Wasserschäden durch ausgetretenes Abwasser gehen viele Betroffene zunächst selbstverständlich davon aus:
Wenn Wasser aus einer Abwasserleitung austritt, muss es sich um einen Rohrbruch handeln.
Doch genau hier liegt ein häufiger Irrtum.
Nicht jeder Wasseraustritt aus einer Abwasserleitung ist automatisch durch einen Rohrbruch verursacht. In der Praxis finden wir deutlich häufiger andere Ursachen – insbesondere verschobene Rohrverbindungen. Dabei bleibt das Rohrmaterial selbst unbeschädigt.
Ein Rohrbruch ist rechtlich definiert
Und auch juristisch ist der Begriff klar definiert:
Nach der Rechtsprechung setzt ein Rohrbruch voraus, dass das Rohrmaterial selbst durch ein Loch oder einen Riss beschädigt ist (vgl. z. B. OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.05.2002, Az. 4 U 210/01). Bei einer lediglich verschobenen Verbindung fehlt es an dieser materialbedingten Substanzverletzung – und damit regelmäßig am versicherungsrechtlichen Tatbestand des Rohrbruchs.
Die technische Definition eines Rohrbruchs
Auch technisch ist der Begriff eindeutig gefasst: Nach DIN EN 13508-2 liegt ein Rohrbruch im Sinne der Zustandsklassifizierung vor, wenn der Kanal zerbrochen oder eingestürzt ist. Ein solches Schadensbild – etwa mit deutlich erkennbarer Scherbenbildung oder strukturellem Versagen – ist in der Praxis vergleichsweise selten.

Fazit
Nicht jeder durch Abwasser verursachte Wasserschaden ist automatisch auf einen Rohrbruch zurückzuführen. Für die versicherungsrechtliche Einordnung kommt es entscheidend darauf an,
– ob eine Materialbeschädigung vorliegt und
– ob das Schadensbild die technischen Kriterien erfüllt.
Eine sorgfältige fachliche Differenzierung ist daher nicht nur technisch, sondern auch versicherungsrechtlich von zentraler Bedeutung.
Für Anfragen zur Ermittlung von Schäden – zum Beispiel für die Bewertung von Rohrbrüchen – besuchen Sie bitte die Website des Sachverständigen- und Gutachterbüros Dr. Hövelmann & Rinsche.