Die Rückstauebene ist ein Begriff, der in Zusammenhang mit dem Phänomen Rückstau Anwendung findet. Unter einem „Rückstau“ ist dabei in diesem Fall ein Rückstau aus der öffentlichen Kanalisation zu verstehen. Dieser kann zum Beispiel dann vorkommen, wenn der öffentlichen Kanalisation so viel Wasser zugeführt wird, dass sie nicht mehr in der Lage ist, dieses Wasser vollständig abzuführen. Solche Wassermengen entstehen insbesondere bei starken Regenfällen. Es sind aber auch andere Ereignisse denkbar, die Rückstauereignisse zur Folge haben können. Hierzu zählen beispielsweise der Ausfall von Pumpwerken oder Abflusshindernisse in der Kanalisation. Auch reine Schmutzwasserkanäle können übrigens von Rückstau betroffen sein – zum Beispiel wenn Straßen überschwemmt werden und sich die Schmutzwasserkanäle über die Schachtdeckel füllen.
Das Wasser kommt aus der Kanalisation
Bei einem Rückstau kann sich das Wasser in die Anschlussleitungen der Häuser, die an die öffentliche Kanalisation angeschlossenen sind, zurückdrücken. Das Wasser tritt dann in den Häusern an den denjenigen Wasserabläufen oder offenen Stellen aus, die unterhalb der so genannten „Rückstauebene“ liegen. Hier ist ein eindrucksvolles Video zu sehen, wo gezeigt wird, wie rückgestautes Wasser aus einem WC, das sich unterhalb der Rückstauebene befindet, austritt und ein Kellergeschoss flutet:
Die Straßenoberkante als Rückstauebene…
Es gilt, dass rückgestautes Wasser nicht höher steigen als das Niveau der Rückstauebene. Im Allgemeinen gilt dabei die Höhenlage der Straßenoberkante als Rückstauebene. Dies deshalb, weil in der Kanalisation ansteigendes Wasser über die in der Regel gelochten Deckel der mit der Kanalisation verbundenen Schächte sowie über die an die Kanalisation angeschlossenen Straßenabläufe austreten und anschließend über die Straßenoberflächen abfließen kann.
Was steht in den Abwassersatzungen?
In Deutschland sind die Städte und Gemeinden abwasserbeseitigungspflichtig. Das heißt, dass sie zum Beispiel Kanalisationen errichten und betreiben müssen. Wenn man sich nun an eine solche öffentliche Kanalisation anschließt, muss man die Abwasser- oder Entwässerungssatzungen der Städte und Gemeinden beachten. Hierin steht u.a., dass sich die Anschlussnehmer selbst gegen Rückstau zu sichern haben. Freundlicherweise werden diesbezüglich dann noch Hinweise dazu gegeben, wie die Höhenlage der Rückstauebene in der jeweiligen Gemeinde oder in der jeweiligen Stadt zu definieren ist. Zumeist wird hierbei die Straßenoberkante genannt (siehe oben). Zuweilen findet man dann auch weitere Präzisierungen, dass es sich beispielsweise um die Höhenlage der Straßenoberkante vor dem Haus oder an der Stelle des Anschlusses handelt. Auch werden dann und wann die Gehwege mit einbezogen.
Die Definitionen in den Satzungen sind zu pauschal
Was auch immer die Satzungen zur Lage der Rückstauebene sagen, wenn man die Rückstauebene aus technischer Sicht betrachtet (das heißt, wenn man sich wirklich gegen Rückstau schützen will), sind die Vorgaben aus den Abwasser- und Entwässerungssatzungen in vielen Fallen zu pauschal. Die Definitionen aus den Satzungen berücksichtigen nämlich nicht die jeweils vorliegenden individuellen Verhältnisse. Was ist zum Beispiel mit Hanggrundstücken? Was ist zum Beispiel des Weiteren mit einer Straße, in denen gar kein Kanal verlegt ist, sondern erst in der übernächsten Straße?
Dann entscheiden die Gerichte
Die ungenaue und zu pauschale Angabe aus den Satzungen, wonach die Rückstauebene auf Höhe der Straßenoberkante liegt, führt insbesondere bei Streitigkeiten über Mängel (ist eine Rückstausicherung erforderlich oder nicht?) oder bei Schäden (Wasserschaden durch Rückstau) zu unterschiedlichen Auffassungen der Beteiligten, die dann in der Regel nur juristisch per Gerichtsurteil aufzuklären sind.
Definition der Rückstauebene nach DIN 12056-1
Unter einer „Rückstauebene“ ist gemäß der Norm DIN EN 12056-1 („Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden, Teil 1: Allgemeine und Ausführungsanforderungen“) diejenige Höhenlage zu verstehen, „bis zu der Wasser in einer Entwässerungsanlage ansteigen kann“. Das heißt richtigerweise, dass die Lage der Rückstauebene von Ort zu Ort unterschiedlich und damit immer in der Örtlichkeit zu prüfen ist. Eine schöne Aufgabe für Sachverständige und Gutachter.