Sachverständige und Gutachter für die Begutachtung von Anlagen

Für die Begutachtung von Anlagen greifen unsere Sachverständigen und Gutachter auf verschiedene technischen Mittel und Verfahren zurück. Beispielhaft zu nennen sind hier der Einsatz von Drohnen, die Wanddickenmessung, die Sichtprüfung und der Abgleich mit (alten) Plänen und Unterlagen bzw. deren Prüfung.

Einsatz von Drohnen

Für die Begutachtung von Anlagen werden auch Drohnen eingesetzt.

Fliegende Kameras

Oftmals sind zum Beispiel Behälter, Tanks oder Silos von deren Innenseiten aus in Augenschein zu nehmen. Oftmals sind die zu untersuchenden Anlagenteile aber nicht begehbar oder nur mit großem Aufwand, zum Beispiel durch Einrüstung. Hilfreich ist dabei der Einsatz von Drohnen, die hochauflösende Kameras an Bord haben. Vor Ort kann man die Drohnen via Bildschirm überall dorthin navigieren, wo eine Überprüfung erforderlich ist. Das Videomaterial ist dann später im Detail auszuwerten.

Wanddickenmessung

Das Sachverständigenbüro Dr. Hövelmann & Rinsche führt auch Wanddickenmessungen durch.

Hat die Korrosion ihr Werk getan?

Gerade bei Stahlbehältern stellt sich oftmals die Frage, ob ein möglicherweise bereits eingetretener Korrosionsangriff zu einem solchen Materialfraß geführt hat, dass durch verminderte Wanddicken die statische Sicherheit in Frage gestellt ist. Unsere Sachverständigen und Gutachter überprüfen dies mit Wanddickenmessungen mittels Ultraschall und den diesbezüglich geeigneten Messgeräten. Mit einer Wanddickenmessung wird auch eine Grundlage geschaffen für die statische Überprüfung.

Sichtprüfung

Sichtprüfung von Anlagen

Das bloße Auge

Man kann Drohnen fliegen lassen oder 360°-Kameras einsetzen. Doch oftmals hilft oder unterstützt das geübte Auge und der Tastsinn des Sachverständigen. Unsere Gutachter erklimmen hierfür hohe Podeste und lassen sich in tiefe Tiefen abseilen. Auf diese Weise lassen sich Schäden oder besondere Merkmale in Augenschein nehmen, befühlen und bearbeiten. Bei solchen Aktionen sind natürlich entsprechende Sicherheitsvorkehrungen zu beachten.

Prüfung von Plänen und Unterlagen

Die Prüfung von Plänen und Unterlagen ist ein Bestandteil der Anlagen-Begutachtung.

Das Gesamtbild abrunden

Zur Begutachtung von Anlagen gehört auch die Sichtung und Prüfung von Unterlagen, alten Plänen, Dokumentationen und so weiter. Manche von unseren Sachverständigen und Gutachtern recherchierten Fundstücke sind dabei mitunter fast museumsreif. Aber auch historische Dokumente helfen. Insgesamt dienen Unterlagen (gleichgültig, ob nun alt oder neu), dazu, das Gesamtbild abzurunden und den Eindruck zu vertiefen.